Frage an Andreas Storm von Johannes H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Storm,
ich wende mich an Sie, weil Sie Abgeordneter im Landkreis unseres Unternehmens sind.
Es geht um die geplante Zuteilung des bisherigen Funkfrequenzbandes für drahtlose Audioübertragung (790 bis 860 MHz) an Internetfirmen zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit DSL und ich hätte gerne Ihre Meinung zu den Argumenten.
Sollte es zur Neuvergabe des Funk-Frequenzbandes werden
1) zehntausende von vorhandenen Funkübertragungsanlagen unbrauchbar gemacht
2) deren Besitzer faktisch enteignet.
3) kulturelle Veranstaltungen aller Ebenen (vom professionellen Musical bis zur unkomplizierten Beteiligung des Publikum in einer Diskussion oder der Übertragung einer Predigt im Gottesdienst) in die Anfangszeit der Veranstaltungstechnik zurückgeworfen.
Außerdem wird der Bestandsschutz (eigentlich bis 2015, wenn ich richtig informiert bin) ausgehebelt.
Ein Internetzugang liegt sicher im Interesse der Gesamtbevölkerung. Es gibt jedoch mit Sicherheit andere Lösungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung als die oben erwähnten UHF Frequenzen. Möglicherweise werden sie die Unternehmen mehr Geld kosten, als die Funklösung. Oder sie haben noch nicht genug über eine Alternative zum "leichten" Weg nachgedacht.
Ist es aber nicht unrechtmäßig, durch Enteignung Werte zu vernichten, damit andere Geld sparen?
Mit freundlichem Gruß
Johannes Heppenheimer
Audiance Kirchenbeschallung
Mitglied im VDT
Betreff: Zuteilung des Funkfrequenzbandes für drahtlose Audioübertragung an
Internetfirmen zur Versorgung der ländlichen Gebiete
Sehr geehrter Herr Heppenheimer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05. Juni 2009 über die Internetplattform www.abgeordentenwatch.de, in der Sie das Thema um die geplante Zuteilung des bisherigen Funkfrequenzbandes für drahtlose Audioübertragung an Internetfirmen zur Versorgung der ländlichen Gebiete angesprochen haben.
Im Austausch mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU - Bundestagsfraktion kann ich Ihnen zum Sachstand folgendes mitteilen:
Die von Ihnen angesprochenen Veränderungen gehen zurück auf die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste Frequenzbereichs-zuweisungsplanverordnung, die am 4. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und ein wesentlicher Teil der Strategie zur Erschließung des gesamten Landes also auch der berühmten weißen Flecken mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist.
Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrophonanwendungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf am 31.12.2015 weiter. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Allerdings kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht vollumfänglich gewährleistet werden.
Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich. Die Frage der Umstellungskosten wird dabei im Rahmen der Neuvergabe des Frequenzspektrums zu prüfen sein und kann daher an dieser Stelle nicht detailliert beantwortet werden. Die Bundesregierung hat jedoch zugesagt, die nachgewiesenen notwendigen Kosten in angemessener Form zu tragen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB