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Andreas Steier
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Frage von Annette M. •

Sehr geehrter Herr Steier, warum haben Sie in 2020 gegen die erforderliche Aufblähung des Bundestages gestimmt ? (03.07.2020 gegen Wahlrechtsreform für Verkleinerung des BT gestimmt)

Sehen Sie es heute immer noch als berechtigt, ein nach China zweitgrößtes Parlament in Deutschland zu pflegen, aus unseren Steuergeldern zu finanzieren ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gegenstand der namentlichen Abstimmung am 3. Juli 2020 im Deutschen Bundestag war ein Geschäftsordnungsantrag der Fraktionen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen über den sofortigen Eintritt in die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes.

Die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht, dass der Bundestag auf Antrag einer Fraktion (oder fünf Prozent der Abgeordneten) mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen kann, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs einzutreten. Der Gesetzentwurf war zuvor zwar an den Innenausschuss überwiesen, die Beratung dort aber nicht mit einem Votum abgeschlossen worden. Die namentliche Abstimmung ergab, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde und der Eintritt in die zweite und dritte Beratung somit abgelehnt war.

Die Unionsfraktion hat sich gemeinsam mit dem Koalitionspartner indes auf eine ausgewogene Lösung zur Reduzierung der Bundestagsgröße geeinigt. Vorausgegangen waren auch intensive interne Diskussionen, in denen ich mich für einen Vorschlag eingesetzt hatte, der eine klare Deckelung auf 598 Sitze beinhaltete. Der finale Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, auf den sich die Koalition in beharrlichen Verhandlungen verständigt hatte, wurde am 8. Oktober 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Die Reform setzt an drei Stellschrauben an:

1. die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert,

2. Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und

3. bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben.

Die Wahlreform wird in zwei Stufen vollzogen. Die CDU/CSU-Bundestags­fraktion war bereit, eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise bereits für die nächste Bundestagswahl 2021 umzusetzen, um die Größe des nächsten Deutschen Bundestages wirksam zu begrenzen. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Reduzierung der Wahlkreise zur übernächsten Bundestagswahl (2025) erfolgt.

Wir haben uns nach beharrlichen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner auf dieses ausgewogene, gestufte Kompromissmodell geeinigt. Klar ist: Der Bundestag ist die Herzkammer der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Seine Arbeit als wichtigstes Organ der Legislative im Bund gilt es auch weiterhin zu stärken.

Herzliche Grüße

Andreas Steier