Sehr geehrter Herr Steier, mit welcher Begründung haben Sie am 26. März 2021 im Bundestag gegen das Transparenzabkommen für Abgeordnete gestimmt?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gegenstand der namentlichen Abstimmung am 26. März 2021 war ein Antrag der Fraktion Die Linke, der darauf zielte, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zu ändern.
In der Debatte kündigten Redner der Unionsfraktion ein umfangreiches Maßnahmenpaket der Koalition an, welches in den folgenden Wochen in einem Gesetzesentwurf konkret ausgestaltet wurde. Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen. Im Vorfeld haben wir in der Unionsfraktion eine beispiellose Transparenzoffensive für den Deutschen Bundestag gestartet und uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Zeitgleich muss auch sichergestellt werden, dass bestimmten Berufsgruppen der Weg in die Politik nicht versperrt wird und nicht nur Berufspolitiker und Beamte in den Bundestag einziehen. Auch Landwirte, Freiberufler, oder Unternehmer sollten nicht abgeschreckt werden, für den Bundestag zu kandidieren, denn ihre Expertise ist ebenso wichtig.
Der Gesetzentwurf stellt die umfassendste Änderung des Abgeordnetengesetzes in der Geschichte dar. Mit der Änderung wird unmissverständlich deutlich, dass das Mandat im Vordergrund der Tätigkeit eines Abgeordneten steht und dass Transparenz und strenge Verhaltensregeln die zwingende Grundlage für die Arbeit im Deutschen Bundestag und das Vertrauen gegenüber dem Parlament sind. Gleichzeitig bleibt das freie Mandat unangetastet.
Herzliche Grüße
Andreas Steier