
(...) Für das Verständnis des Rundfunkbeitrags ist es nämlich wichtig zu wissen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der die entsprechenden Regelungen enthält, in die Zuständigkeit der Bundesländer und der Zustimmung der Landesparlamente fällt. Als Bundespolitik können wir das Rundfunkwesen kommentierend begleiten, jedoch keine eigene Beschlüsse fassen. (...)