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Andreas Schwarz
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Frage von Christoph S. •

Langfristige Vorplanung für plötzliche Einsparungen?

Sehr geehrter Herr Schwarz
Was halten Sie davon, dass zukünftig unvorhersehbare Mehrausgaben oder Mindereinnahmen von großem Umfange als normales Katastophenzenario anzusehen sind, auf die alle Politiker jeder Partei vorbereitet sein müssen? So wie jedes Dorf eine Feuerwehr hat?
Was halten Sie davon, dass schon in der Anfangsphase jeder Haushaltsplanung durch die Beamten und Lobbyisten lange Listen von möglichen Einsparungen und Steuererhöhungen vorbereitet werden?
? Dass in jedem Haushaltsgesetz Sperrvermerke von z.B. 50Milliarden vorgesehen sind , die erst bei tatsächlichem Eintreffen günstiger Einnahmen vom Bundestag freigegeben werden?
? Dass im Mangelfall langfristig vorbereitete und allgemein bekannte Steuererhöhungen durch nur eine Lesung von Bundestag und -Rat in Kraft gesetzt werden können?

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Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen, auf die ich gerne eingehe.

Ihre Fragen: "Was halten Sie davon, dass zukünftig unvorhersehbare Mehrausgaben oder Mindereinnahmen von großem Umfange als normales Katastrophenszenario anzusehen sind, auf die alle Politiker jeder Partei vorbereitet sein müssen? So wie jedes Dorf eine Feuerwehr hat?"

Antwort: Das Parlament ist im Rahmen seiner Möglichkeiten auf unvorhersehbare Mehrausgaben oder Mindereinnahmen von großem Umfang schon im Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit vorbereitet. So muss jeder Haushalt grundsätzlich nach Jahren getrennt sein. Dies ermöglicht eine schnelle Anpassung an genannte Entwicklungen.

Ihre Fragen: "Was halten Sie davon, dass schon in der Anfangsphase jeder Haushaltsplanung durch die Beamten und Lobbyisten lange Listen von möglichen Einsparungen und Steuererhöhungen vorbereitet werden?"

Antwort: Die Aufstellung des Haushaltes ist ein langwieriger und komplexer Prozess mit vielen Interessenparteien, die Berücksichtigt werden. Eine Liste von möglichen Einsparungen ist dahingehend nicht möglich, da bei nachstehenden Korrekturen dieser Prozess ebenfalls durchlaufen werden muss. Steuererhöhungen in der von Ihnen implizierten Höhe und Kurzfristigkeit sind nicht möglich.

Ihre Fragen: "Dass in jedem Haushaltsgesetz Sperrvermerke von z.B. 50Milliarden vorgesehen sind , die erst bei tatsächlichem Eintreffen günstiger Einnahmen vom Bundestag freigegeben werden?"

Antwort: Sperrvermerke in dieser Höhe sind nur durch drastische Einsparungen möglich. Zudem würden diese zu haushälterischen Komplikationen führen, wenn Sie nicht genutzt werden.

Ihre Frage: "Dass im Mangelfall langfristig vorbereitete und allgemein bekannte Steuererhöhungen durch nur eine Lesung von Bundestag und -Rat in Kraft gesetzt werden können?"

Antwort: In der Regel durchlaufen Gesetzentwürfe im Plenum des Bundestages drei Lesungen. An diesem Verfahren hält der Deutsche Bundestag fest.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

 

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