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Frage von Marcel P. •

Frage an Andreas Schwarz von Marcel P. bezüglich Innere Sicherheit

Ein aktueller Gesetzentwurf schlägt vor, biometrische Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen mit Hilfe von automatischer Gesichtserkennung zu installieren. Wie stehen Sie zu diesem Thema und würden Sie bei einer Abstimmung im Bundestag dafür oder dagegen stimmen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat ja schon vor einer ganzen Weile angekündigt, mehr Geld in die intelligente Videoüberwachung investieren zu wollen. Ich halte diesen Schritt grundsätzlich für richtig,
Wenngleich wir dabei besonders aufmerksam und kritisch sein müssen. Denn: Es geht bei dem Thema um die Beschneidung von Freiheitsrechten sehr vieler Mitbürger*innen in ihrem alltäglichen Leben.

Das Bundesinnenministerium ist gerade dabei, das Bundespolizeigesetz zu novellieren und arbeitet hierfür einen Entwurf aus. Der Entwurf muss, nachdem er in der Ressortfassung vorliegt, vom Kabinett beschlossen werden und wird daraufhin in den Bundestag eingebracht. Häufig kommt es bereits bei der Kabinettsabstimmung zu Veränderungen des Entwurfs. Im parlamentarischen Verfahren wird es bei einem solch brisanten Thema mit hoher Sicherheit Expertenanhörungen geben und der Entwurf wird erneut bearbeitet werden.

Unsere Aufgabe wird sein, dass wir in diesen Anhörungen nicht nur klären müssen, ob und wenn ja, wie effektiv eine solche Videoüberwachung tatsächlich ist, sondern auch, wie eine Rechtsgrundlage (die derzeit noch fehlt) verfassungskonform aussehen kann. Da aktuell weder der fertige Gesetzesentwurf vorliegt, noch diese Fragen umfänglich erörtert wurden, fällt es mir schwer, Stellung zu einer möglichen Novellierung zu beziehen.
Für mich steht jedoch fest, dass wir im Besonderen auf eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung achten müssen, da diese das Fundament für die automatische Gesichtserkennung bildet. Ob eine verfassungskonforme Ausgestaltung überhaupt möglich ist, vermag ich zum gegenwärtigen Standpunkt noch gar nicht beurteilen zu können.

In meiner Arbeit als Haushälter setze ich mich insbesondere dafür ein, die Sicherheitsbehörden auf Bundesebene (wie bspw. den Zoll) personell wieder massiv zu stärken. Ich finde, wir sollten den bestehenden Rechtsrahmen und die dadurch bereits jetzt schon vorhandenen rechtlichen Kompetenzen zunächst ausschöpfen. Es macht für mich keinen Sinn, neue Kompetenztitel zu schaffen, die im Zweifel mangels Personal ineffektiv oder nur schwer umsetzbar sind, die dafür aber die Gefahr in sich tragen, die Freiheitsrechte unserer Mitbürger*innen intensivst zu beschneiden.

Darüber hinaus ist das Thema auch von europarechtlicher Relevanz, sodass es auch spannend bleibt, wie sich die Kommission und das Europäische Parlament positionieren werden.

Mit besten Grüßen

Andreas Schwarz, MdB

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