Frage an Andreas Schwarz von Thomas T. bezüglich Familie
Betreff: Baukindergeld
Sehr geehrter Herr Schwarz,
könnten Sie bitte in Sachen Baukindergeld kurz Ihren Standpunkt darstellen? Ich persönlich finde eine Beschränkung auf 120qm nicht nur sozial ungerecht sondern auch an der Realität einer neu bauenden Familie im fränkischen Bereich vorbei. Eine 119qm Wohnung in Hamburg oder München wäre förderbar, eine 121qm Wohnung in Fürth hingegen nicht. Wenn eine 4 köpfige Familie z. B. im Einzugsgebiet von Bamberg einen Neubau plant, ist die förderbare Obergrenze von 120qm auch schlichtweg unrealistisch klein. Meines Erachtens sollte man auf diese nachträglich geplante Limitation im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und der Realitätsnähe verzichten. Wie sehen Sie die Sachlage.
Beste Grüße
T. T.
Sehr geehrter Herr T.,
wir haben einen sehr guten Kompromiss gefunden, den ich ausdrücklich begrüße. Das Baukindergeld wird auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Höhe des Baukindergeldes 1.200 Euro je Kind und Jahr betragen und für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Das Baukindergeld orientiert sich damit NICHT an einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern wird unbürokratisch flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Das Baukindergeld ist eine wichtige Maßnahme, da sie die Eigentumsbildung von jungen Familien fördert. Die zeitliche Befristung des Baukindergeldes und damit das Einhalten des vereinbarten Kostenrahmens schafft damit auch den Spielraum, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau ab 1. September 2018 bis zum 31.Dezember 2021 zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 % p. a. für vier Jahre zu erhöhen und damit auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Schwarz