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Andreas Schwarz
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Frage von Sami A. •

Frage an Andreas Schwarz von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schwarz,

da Sie Abgeordneter eines bayerischen Wahlkreises sind und ich leidliche Erfahrungen an bayerischen Gerichten (FG Amberg und OLG Nürnberg - in Amberg war die Richterin eine ihrer Genossinnen) hinsichtlich der familienrechtlichen Situation sammeln konnte, interessiert mich Ihre Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten besonders.

Gutachter werden in familienrechtlichen Fällen von Richtern direkt beauftragt. Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt. Daß Richter immer wieder die selben Gutachter beauftragen, sollte hierfür als ein Indiz gelten.

Neben der Beauftragung von Gutachtern ist die Qualität der meisten Gutachten ebenfalls höchst fragwürdig. So hat eine Studie von Prof. Dr. Werner Leitner ergeben, daß die überwiegende Mehrheit der Gutachten nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllen. In meinem Fall wollten die Richter am OLG Nürnberg kein Gegengutachten zulassen, weil man die Gutachterin kenne und sie laut dem vorsitzenden Richter gute Arbeit leiste. Im Nachgang an das Verfahren habe ich das Gutachten an den o.g. Prof. Dr. Leitner geschickt, der das Gutachten als höchst mangelhaft eingestuft hat.
Bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode war das Thema Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ein Thema, so hieß es:
“[...] die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern” (S.154).

Warum gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Vergabe von Aufträgen für Gutachten kümmert und die Gutachten regelmäßig Qualitätskontrollen unterzieht? Würden Sie sich dafür einsetzen, daß so eine Stelle geschaffen wird? Damit würde man ausschließen, daß Richter nur ihnen gefällige Gutachter beauftragen und gleichzeitig würde man die Qualität sichern.

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

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Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Darin beanstanden Sie die Unabhängigkeit gerichtlich bestellter Sachverständiger und die Qualität herangezogener Gutachten. Sie fragen auch nach meiner Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten und wollen erfahren, warum es keine zentrale Stelle für die Beauftragung gerichtlicher Gutachten gibt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat der Gesetzgeber bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Thematik aufgegriffen und für Verbesserungen der Qualität gerichtlicher Gutachten gesorgt.

Auch in der laufenden Legislaturperiode werden wir das Thema weiterhin verfolgen. Im Koalitionsvertrag kommen Unionsparteien und SPD überein, dass der Qualitätssicherungsprozess, insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren, weiter ausgebaut wird. U.a. Weiter- und Fortbildungen von Familienrichtern oder zuständigen Behörden spielen in meinen Augen dabei eine wichtige Rolle.

Sehr gerne werde ich meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen über Ihren Vorschlag informieren, eine zentrale Stelle für die Qualitätskontrolle und zur Vergabe von Gutachten einzurichten. Grundsätzlich muss ich aber auch darauf hinweisen, dass eine vollständige Objektivierung von Gutachten oder Gerichtsverfahren nicht möglich ist. Jedes Gutachten oder jedes Gerichtsurteil besitzt stets einen subjektiven Charakter, der insbesondere von der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls abhängt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

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