Frage an Andreas Schwarz von Iris T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schwarz,
das Thema, ein "125 ccm - Zweirad" mit dem Führerschein Klasse B fahren zu können, beschäftigt immer wieder die Menschen in Deutschland, wie aus verschiedensten Internet-Foren zu entnehmen ist.
Mit der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein, die seit dem 19.01.2013 zur Anwendung kommt, wurde den Mitgliedstaaten das Wahlrecht ebenfalls eingeräumt, 125 ccm Maschinen mit dem Führerschein der Klasse B fahren zu können. Dies wird in Frankreich Italien und auch in Österreich erlaubt. Es wäre zum Beispiel - wie in Österrich - sinnvoll, einige wenige Praxisstunden für ein solches Zeirad nehmen zu müssen, dann ist die berechtigung erworben.
Die momentanen Regelungen in Deutschland lassen den Verdacht aufkommen, dass sich hier die Lobby der Fahrschulenstark eingebracht hat, dass der Führerschein A1 - Pflicht ist (und damit zusätzliches Geld gemacht wird).
Was kann getan werden, damit das Thema erneut im Bundestag diskutiert wird?
MfG
Iris Theune
Sehr geehrte Frau Theune,
Sie haben Recht: einige wenige (!) EU-Staaten nehmen von der Möglichkeit Gebrauch und lassen Leichtkrafträder bis 125ccm unter die Fahrerlaubnisklasse B (PKW) fallen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält es jedoch nicht für sinnvoll dies in Deutschland zu praktizieren. Dabei geht es jedoch nicht darum, der „Lobby der Fahrschulen“ gerecht zu werden, wie Sie es behaupten.
Vielmehr geht es hier um den Sicherheitsaspekt: das Beherrschen eines Leichtkraftrades erfordert eine angemessene Fahrausbildung, einige wenige Fahrstunden allein sind nicht ausreichend. Daher wird eine spezialisierte Ausbildung und Prüfung für den Erwerb der Klasse A1 gefordert. Gerade Motorradfahrer sind einem höherem Risiko im Straßenverkehr ausgesetzt und benötigen daher eine entsprechende Ausbildung. Für uns gilt dabei: Sicherheit geht immer vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Schwarz, MdB