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Andreas Schwarz
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Frage von Gottfried O. •

Frage an Andreas Schwarz von Gottfried O. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schwarz,

ergibt sich aus dem Finanzierungsvertrag zugleich das Recht für die Regierung,
falsche Angaben zu der Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs zu machen?

Bisher wurde lediglich mit einem manipulierten und fehlerhaften Stresstest der aktuelle Fahrplan mit der fiktiven Leistung des geplanten Kellerbahnhofs verglichen:
verglichen wurden also Äpfel mit Birnen.
Wäre es nicht die Aufgabe der Landesregierung endlich einen hieb- und stichfesten Vergleich der Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs mit der Leitsungsfähigkeit des schlecht geplanten Kellerbahnhofs zu erstellen?

Sind Sie ebenfalls der Meinung, dass 30 vertaktete Züge mehr als 50 (vertaktete und unvertaktete) Züge sind?
Weshalb sollten vertaktete Züge bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit anders gezählt werden, als unvertaktete Züge?

Mit erstaunten Grüßen,
Gottfried Ohnmacht-Neugebauer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ohnmacht-Neugebauer.

Vielen Dank für Ihre Frage vom 30.05.2013.

Wie Sie wissen, haben wir Stuttgart 21 aus verkehrlicher und finanzieller Sicht abgelehnt, da wir insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit Zweifel haben.

Vor der Landtagswahl, also im März 2011, haben wir eine Studie zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 vorgelegt. Sie finden diese unter http://gruene-gegen-stuttgart21.de/stuttgart-21-wird-beim-stresstest-durchfallen-landtagsfraktion-legt-studie-zur-leistungsfahigkeit-vor/1601/ . Die Doppelbelegung von Gleisen, die kurzen Haltezeiten der Züge und die dichte Zugfolge - insbesondere in der morgendlichen Spitze - bei der im Tiefbahnhof beschränkten und nicht ohne Weiteres erweiterbaren Infrastruktur haben wir als die zentralen Kritikpunkte an Stuttgart 21 vorgetragen. Dabei hat auch die Zahl der Züge, wie von Ihnen angesprochen, eine Rolle gespielt. Vor der Volksabstimmung im November 2011 haben wir diese Argumente ausführlich der Öffentlichkeit vorgelegt.

Das Land Baden-Württemberg hatte bereits vor der Landtagswahl im März 2011 einen Finanzierungsvertrag (FinVe) abgeschlossen. Unter der Drucksache 14/4382 finden Sie auf der Internetseite http://www.landtag-bw.de den FinVe.

Daher haben wir das S21-Kündigungsgesetz zur Volksabstimmung gebracht, um eine Möglichkeit zur Beendigung der FinVe zu schaffen. Leider hat das S21-Kündigungsgesetz keine Mehrheit erhalten. Das Land ist demnach verpflichtet, seinen Leistungen nachzukommen. Im Gegenzug ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, das Ihrige zu tun.

Stuttgart 21 ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG ist Bauherrin und Vorhabenträgerin. Das Land leistet einen Zuschuss.

Viele Grüße
Andreas Schwarz

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