Frage an Andreas Schwarz von Uwe M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schwarz,
danke, dass Sie begonnen haben, die Fragen von Frau Reichert zu beantworten.
www.abgeordnetenwatch.de/andreas_schwarz-597-44442--f380205.html#q380205
Die Hauptfragen lauten:
1. Wie kann garantiert werden, dass die Bahn beim Brandschutz nicht durch juristische Lücken schlüpft, weil dieser andernfalls viel mehr Geld kosten würde, oder S21 dadurch scheitern könnte.
2. Wie positionieren sich die Grünen im Bund und im Land bei der wissenschaftlich zu klärenden Frage der Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs.
3. Wie positionieren sich die Grünen im Landtag und im Bundestag und in der Regierungsbeteiligung, um zu verhindern, dass der Steuerzahler nicht für beliebig hohe Summen aufkommen muss, bzw. der Staat nicht von einem privatrechtlich agierenden Unternehmen erpresst werden kann?
Die Grünen zeichnen sich dadurch aus, dass sie von allen Parteien noch auf ehrlichste Weise versuchen, die Fragen zu beantworten.
Aber es fällt auf, dass zwischen grünen Regierungsmitgliedern und Fraktionen ein Gefälle entstanden ist, so wie es vorher eines zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Verkehrsministerium gab. (Paradebeispiel ist die Konstruktion der vertakteten Züge, die sie hier wunderbar erklärt haben, die aber auf den Leistungsvergleich soviel Einfluss haben, wie die Werbeaufkleber auf den Waggons. Leider wird aber versucht mit diesen vertakteten Zügen ein Leistungsplus zu suggerieren.
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/120117/
Den Fragenden kommt es darauf an, genau zu erfahren, wie die Fraktion der Grünen tickt und wo der Unterschied zwischen Fraktion und Regierung liegt. Andernfalls können wir uns die Gewaltenteilung schenken und die Identität einer Partei am Garderobenhaken aufbewahren. Es gibt natürlich auch eine Differenz zwischen einer (Volks)Partei und interessierten Wählern. Sie wird aber in jedem Fall zu groß, wenn Experten einer Fraktion ihr Denken einer freiwilligen Zensur unterwerfen.
MfG
Uwe Mannke
Sehr geehrter Herr Mannke,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zu 1.: Dies werden die zuständigen Behörden überwachen müssen. Diese ist dafür verantwortlich, dass die bestehenden Regelwerke für den Brandschutz eingehalten werden.
Darüber hinaus müssen wir meines Erachtens stärker an einer parlamentarischen Kontrolle der Deutschen Bahn AG arbeiten.
Im Übrigen muss es klare Zielvereinbarungen zwischen der Deutschen Bahn AG und ihrem Träger, dem Bund, geben.
Ich verweise auf meine Aussagen unter TOP 6 der Landtagssitzung vom 20.3.2013.
http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Plp/15_0063_20032013.pdf
Zu 2.: Zur Leistungsfähigkeit habe ich ja schon öfters geantwortet:
Wir haben Stuttgart 21 aus verkehrlicher und finanzieller Sicht abgelehnt, da wir insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit Zweifel haben.
Das Land Baden-Württemberg hatte bereits vor der Landtagswahl im März 2011 einen Finanzierungsvertrag (FinVe) abgeschlossen.
Daher haben wir das S21-Kündigungsgesetz zur Volksabstimmung gebracht, um eine Möglichkeit zur Beendigung der FinVe zu schaffen.
Leider hat das S21-Kündigungsgesetz keine Mehrheit erhalten.
Das Land ist demnach verpflichtet, seinen Leistungen nachzukommen. Im Gegenzug ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, das Ihrige zu tun.
Stuttgart 21 ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG ist Bauherrin und Vorhabenträgerin. Das Land leistet einen Zuschuss. Daher hat die Deutsche Bahn AG auch für den umfassenden Brandschutz zu sorgen.
Klar ist für uns, dass die Deutsche Bahn AG sämtliche Leistungen aus dem Finanzierungsvertrag in Einhaltung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu erfüllen hat.
Zu 3.:
Die Finanzierungsbeteiligung des Landes für Stuttgart 21 ist (nach dem FinVe) auf 930 Mio. Euro gedeckelt. Hierzu besteht Einvernehmen in der Koalition.
Darüber hinaus müssen wir meines Erachtens stärker an einer parlamentarischen Kontrolle der Deutschen Bahn AG arbeiten.
Freundliche Grüße
Andreas Schwarz