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Andreas Schwarz
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Frage von Sabine R. •

Frage an Andreas Schwarz von Sabine R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schwarz,

herzlichen Dank für Ihre überaus prompte Antwort - das war wirklich schnell!

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, wenn ich mit der Beantwortung meiner ersten Frage leider immer noch nicht zufrieden bin:

Sie haben mir nachvollziehbar beschrieben, dass sich ein vertakteter Zug von einem nicht vertakteten Zug dadurch unterscheidet, wie häufig die Fahrt eines Zuges periodisch wiederkehrend im Fahrplan angeboten wird.
Sie haben mir leider nicht erklärt, worin sich ein vertakteter Zug von einem nicht vertakteten Zug hinsichtlich der Beanspruchung einer Infrastruktur und deren maximaler Leistungsfähigkeit unterscheidet.

Das ist aber genau die Antwort, die mich am meisten interessiert.

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Die Leistungsfähigkeit einer Bahninfrastruktur erkennt man vernünftigerweise daran, wieviele Züge maximal in einer Stunde ankommen und abfahren können unter Berücksichtigung einer angemessenen Haltezeit sowie zeitlichen Sicherheitsabständen zu nachfolgenden oder vorausfahrenden Zügen Sowohl ein vertakteter als auch ein nicht vertakteter Zug fährt zu einer bestimmten Zeit auf einem Gleis und hält an einem Bahnsteig. Sowohl Gleis als auch Bahnsteig sind sowohl durch einen vertakteten als auch durch einen nicht vertakteten Zug eine gewisse Zeit lang belegt, sodass weder Gleis noch Bahnsteig von einem anderen Zug genutzt werden können. Dafür ist es meines Erachtens unerheblich, ob ein Zug aufgrund eines vertakteten Fahrplans häufiger oder wie z.B. der TGV nur einige Male über den ganzen Tag verteilt Gleis und Bahnsteig belegt.

Bitte, erklären Sie mir doch, warum trotzdem bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit von Stuttgart21 zwischen vetakteten und nicht vertakteten Zügen unterschieden wird.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reichert

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Sehr geehrte Frau Reichert,

nachdem ich inzwischen zu vielen angesprochenen Punkte Stellung genommen habe, gestatten Sie mir die Frage, worauf Sie denn hinauswollen?

Wenn es um das generelle Thema der Leistungsfähigkeit geht (bei der endgültigen Berechnung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur sind alle Züge, die ankommen und abfahren, einzubeziehen), so habe ich hier ja schon öfters geantwortet:

Wir haben Stuttgart 21 aus verkehrlicher und finanzieller Sicht abgelehnt, da wir insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit Zweifel haben.

Das Land Baden-Württemberg hatte bereits vor der Landtagswahl im März 2011 einen Finanzierungsvertrag (FinVe) abgeschlossen.

Daher haben wir das S21-Kündigungsgesetz zur Volksabstimmung gebracht, um eine Möglichkeit zur Beendigung der FinVe zu schaffen.

Leider hat das S21-Kündigungsgesetz keine Mehrheit erhalten.

Das Land ist demnach verpflichtet, seinen Leistungen nachzukommen. Im Gegenzug ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, das Ihrige zu tun.

Viele Grüße

Andreas Schwarz

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