Frage an Andreas Schwarz von Sabine R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schwarz,
unter http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-597-44442--f379537.html#q379537 hatte ich Ihnen drei klare Fragen gestellt. Leider haben Sie nicht eine beantwortet.
Damit möchte mich nicht damit zufrieden geben.
Gerne wiederhole ich meine drei Fragen:
1. Wodurch unterscheiden sich sogenannte vertaktete Züge von nicht vertakteten Zügen bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit einer Bahn-Infrastruktur, die durch die Anzahl von Bahnsteigen und Gleisen definiert und limitiert wird?
2. Sehen Sie Ihre politische Gestaltungsmöglichkeit bei dem Projekt Stuttgart 21 durch das Wort ´einklagbar´ zutreffend beschrieben?
3. Stuttgart 21 ist rechtskräftig planfestgestellt - ohne genehmigungsfähigen Brandschutz. Wie wollen Sie verhindern, dass die Inbetriebnahme in vielen Jahren - wie heute beim BER - am nicht genehmigungsfähigen Brandschutz scheitert bzw. eine Inbetriebnahme dann nur durch weitere Milliarden für Umbau oder Nachrüstung erreicht werden könnte?
Anmerkung: Ohne auf meine Fragen einzugehen, schreiben Sie, dass Sie von der Bahn - kurz gesagt - einen besseren Brandschutz "erwarten", dass Sie darauf "drängen", weil es beim Brandschutz "keine Kompromisse" geben dürfe.
Daraus ergeben sich für mich zwei zusätzliche Fragen:
4. Glauben Sie nicht, dass die Bauherren des Berliner Großflughafens vor Jahren dieselben Worte gebraucht hätten bezüglich des Brandschutzes, hätte man sie danach gefragt?
5. Teilen Sie mein Sprachverständnis, dass "drängen" und "erwarten" noch weniger wirkungsvoll ist als das unter 2. zitierte "einklagbar"?
Ich bitte Sie diesmal um eine wirkliche Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reichert
Sehr geehrte Frau Reichert,
ich nehme nochmals gerne Stellung zu Ihren Fragen vom 27. Mai 2013.
Zu 1.: Ein vertakteter Zug ist ein in regelmäßigen, sich periodisch wiederholenden Abständen verkehrender Zug. Im Allgemeinen wird der Taktfahrplan den gesamten Tag beibehalten. So verkehrt bspw. der Regionalzug von Stuttgart nach Tübingen immer zur Minute 22. Das verstehe ich unter somit unter einem vertakteten Zug.
Ein nicht vertakteter Zug verkehrt nicht in sich periodisch wiederholenden Abständen. Als Beispiel können Sie den IC um 18.50 nach Tübingen nehmen.
Gut lässt sich das auch in der Gegenrichtung festmachen: In Taktlage verkehrt der Regionalexpress, der zur Minute 38 in Stuttgart eintrifft – und außerhalb der Taktlage verkehrt als nicht vertakteter Zug ein IC, der um 7.10 in Stuttgart eintrifft.
Zu 2. und 3.: Wir haben Stuttgart 21 aus verkehrlicher und finanzieller Sicht abgelehnt, da wir insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit Zweifel haben.
Das Land Baden-Württemberg hatte bereits vor der Landtagswahl im März 2011 einen Finanzierungsvertrag (FinVe) abgeschlossen.
Daher haben wir das S21-Kündigungsgesetz zur Volksabstimmung gebracht, um eine Möglichkeit zur Beendigung der FinVe zu schaffen. Leider hat das S21-Kündigungsgesetz keine Mehrheit erhalten. Das Land ist demnach verpflichtet, seinen Leistungen nachzukommen. Im Gegenzug ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, das Ihrige zu tun.
Stuttgart 21 ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG ist Bauherrin und Vorhabenträgerin. Das Land leistet einen Zuschuss. Daher hat die Deutsche Bahn AG auch für den umfassenden Brandschutz zu sorgen.
Klar ist für uns, dass die Deutsche Bahn AG sämtliche Leistungen aus dem Finanzierungsvertrag in Einhaltung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu erfüllen hat. Hierzu gehört auch, dass jeweils eine genehmigungsfähige Planung vorgelegt wird. Daher darf es insbesondere beim Brandschutz keine Kompromisse geben. Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat hierauf zusammen mit Herrn Finanzminister Nils Schmid hingewiesen.
Die Leistungen des Landes bei Stuttgart 21 richten sich nach dem FinVe. Es besteht nach dem Finanzierungsvertrag keine Verpflichtung zu weiteren Leistungen. Der Kostendeckel gilt. Das Land wird sich an Mehrkosten oberhalb von 4,526 Mrd. € nicht beteiligen. Die Sprechklausel bedeutet nicht, dass das Land mehr (als 930 Mio. €) bezahlen muss
Die Deutsche Bahn AG muss für vollständige Transparenz bei den Kosten, Chancen und Risiken sorgen und auch die Projektrisiken darstellen.
Zu 4.: Ich kann nur für mich bzw. meine Fraktion sprechen: Wir erwarten von der Deutschen Bahn AG einen umfassenden Brandschutz. Stuttgart 21 ist schließlich ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Daher muss sie dem Brandschutz auch gerecht werden.
Zu 5.: Ich hoffe, dass Sie anhand unserer Äußerungen und auch anhand der Drucksache 15/2813 nachvollziehen können, dass uns der Brandschutz an den Verkehrsstationen ein wichtiges Anliegen ist.
Viele Grüße
Andreas Schwarz