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Frage von Sabine R. •

Frage an Andreas Schwarz von Sabine R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schwarz,

mit Interesse habe ich Ihre Antworten auf die Fragen zu der MVI-Veröffentlichung gelesen. Leider ist mir weder in der MVI-Veröffentlichung noch in Ihren Antworten klar geworden, wodurch sich vertaktete Züge von nicht vertakteten Zügen unterscheiden, wenn es um die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Infrastruktur, hier eines teilweise unterirdischen Bahnhofs mit Tunnelkreisverkehr, geht.

1.
Vertaktete Züge fahren zu einer bestimmten Zeit in eine bestimmte Richtung ab. Zum Ein- und Aussteigen benutzen die Fahrgäste Bahnsteige. Zur Fortbewegung sind die Züge auf Gleise angewiesen. Wenig überraschend erscheint mir, dass sich vertaktete Züge durch die von mir beschriebenen Eigenschaften in nichts von nicht vertakteten Zügen unterscheiden.
Also taugt die Betrachtung der Eigenschaft "vertaktet" m.E. nicht zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Infrastruktur, die durch die Anzahl von Gleisen und Bahnsteigen definiert und limitiert ist.
Wo sehen Sie in meiner Herleitung einen Fehler?

2.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie Ihre politische Gestaltungsmöglichkeit in diesem Zusammenhang mit dem Wort ´einklagbar´ beschrieben und darauf eingeschränkt sehen?

3.
Da der Tiefbahnhof bereits rechtskräftig planfestgestellt ist, verstehe ich den Hinweis auf die genehmigungsfähige Planung in Sachen Brandschutz und Rettungskonzept nicht. Allenfalls könnte - wie beim BER - die Inbetriebnahme des milliardenteuren Tiefbahnhofs dereinst am mangelhaften Brandschutz scheitern. Wie wollen Sie das verhindern?

Besten Dank im Voraus für die rasche Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reichert

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Reichert,

Danke für Ihre Anfrage. Ich bitte um Nachsicht für die ferienbedingt verspätete Beantwortung Ihrer Fragen. Beim Brandschutz darf es, wie ich bereits geschrieben hatte, keine Kompromisse geben. Wir erwarten von der Deutschen Bahn AG, dass über das Brandschutzgutachten, dessen Hintergründe, das von der Deutschen Bahn AG geplante weitere Vorgehen und über die zeitlichen sowie kostenmäßigen Implikationen, vollständig und umfassend aufgeklärt wird. Der Drucksache 15 / 2813 „Besserer Brandschutz in den Bahnhöfen und Sicherheit von Fahrgästen“ können Sie den aktuellen Stand entnehmen. Wir werden auch weiter, insbesondere in den Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG sowie den zuständigen Behörden, auf einen umfassenden Brandschutz drängen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwarz

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