
(...) Als Christdemokrat wäge ich natürlich sehr genau ab, in wie weit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürger nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes eingegriffen wird. Aber es ist klar, dass die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet und folglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus oberste Priorität bei der Verbrechensbekämpfung in Europa und in Deutschland eingeräumt werden muss. (...)