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Andreas Schwab
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Frage von Dennis M. •

Frage an Andreas Schwab von Dennis M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung und deren deutsche Umsetzung wird ja kontrovers diskutiert, in Deutschland läuft ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und Irland hat gegen die Richtlinie vor dem EUGH Nichtigkeitsklage eingereicht.

Wie sehen sie die Problematik? In wieweit darf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch sicherheitspolitische Bedürfnisse und Notwendigkeiten beschnitten werden? Muss da ein Christdemokrat nicht sehr genau abwägen und hinterfragen?
Birgt die Vorratsdatenspeicherung nicht die Gefahr, dass Techniken zur Anonymisierung und Verschleierung des Internetverkehrs (z.B. Onion-Routing / TOR) weiter verbreitet werden und damit die sicherheitspolitische Intention der Richtlinie ad absurdum führen?

Sehe ich es richtig, dass die sozialdemokratischen EU-Abgeordneten der Richtlinie zugestimmt haben, und jetzt national als große Hüter der Grundrechte auftreten?

Mit besten Grüßen,

Dennis Mauch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mauch,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.

Die Richtlinie sieht die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten von Festnetz-, Handy- und in beschränkten Maße der Internetkommunikation vor. Die Regelung betrifft nicht den Inhalt der Kommunikationen, sondern bezieht sich ausschließlich auf die so genannten "Verkehrsdaten", von denen übrigens viele bereits von den Unternehmen im Bereich der elektronischen Kommunikationen aus vertraglichen (zum Beispiel Inrechnungstellung der geleisteten Dienste) oder kommerziellen (zum Beispiel Verkaufsförderung bezüglich ihrer Dienstleistungen, Marketing usw.) Gründen gespeichert werden. Die Speicherungsfrist beträgt mindestens 6, danach sind die Daten zu löschen. Mit dem alleinigen Ziel der Aufklärung von Straftaten und der Terrorismusbekämpfung sollen Daten aus Telefonaten, Kurzmitteilungen und Internetnutzungen gespeichert, verwaltet und ausgewertet werden dürfen.

Als Christdemokrat wäge ich natürlich sehr genau ab, in wie weit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürger nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen wird.
Aber es ist klar, dass die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet und folglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus oberste Priorität bei der Verbrechensbekämpfung in Europa und in Deutschland eingeräumt werden muss. Nach schwierigen Verhandlungen mit den anderen Fraktionen konnte im Europäischen Parlament sichergestellt werden, dass in die Richtlinie Datenschutzbestimmungen aufgenommen werden, die den unbefugten Zugriff bzw. die Nutzung dieser Daten verhindern sollen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie bezieht sich nur auf schwere Straftaten, die durch die jeweilige nationale Gesetzgebung definiert werden. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dieser Richtlinie einen guten Weg gefunden haben, der einerseits das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung achtet und andererseits der heutigen Sicherheitslage gerecht wird.

Die neuste Eurobarometer-Umfrage zum Thema Datenschutz von Februar 2008 zeigt übrigens, dass eine Mehrheit der Befragten in der EU eine Überwachung von Fluggastdaten (82 %), Telefongesprächen (72 %), Internet- und Kreditkartennutzung (75 % bzw. 69 %) als zulässig empfindet, wenn dies der Bekämpfung des Terrorismus dient.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass auch die meisten Kollegen der SPD im Europäischen Parlament mit Ja gestimmt haben. Die anderen Parteien haben sich mit ihrem Votum gegen die Richtlinie ausgesprochen. Daraus können Sie Ihre eigenen Schlüsse ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwab

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Sehr geehrter Herr Mauch,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.

Die Richtlinie sieht die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten von Festnetz-, Handy- und in beschränkten Maße der Internetkommunikation vor. Die Regelung betrifft nicht den Inhalt der Kommunikationen, sondern bezieht sich ausschließlich auf die so genannten "Verkehrsdaten", von denen übrigens viele bereits von den Unternehmen im Bereich der elektronischen Kommunikationen aus vertraglichen (z.B. Inrechnungstellung der geleisteten Dienste) oder kommerziellen (z.B. Verkaufsförderung bezüglich ihrer Dienstleistungen, Marketing usw.) Gründen gespeichert werden. Die Speicherungsfrist beträgt mindestens 6 Monate, danach sind die Daten zu löschen. Mit dem alleinigen Ziel der Aufklärung von Straftaten und der Terrorismusbekämpfung sollen Daten aus Telefonaten, Kurzmitteilungen und Internetnutzungen gespeichert, verwaltet und ausgewertet werden dürfen.

Als Christdemokrat wäge ich natürlich sehr genau ab, in wie weit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürger nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes eingegriffen wird. Aber es ist klar, dass die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet und folglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus oberste Priorität bei der Verbrechensbekämpfung in Europa und in Deutschland eingeräumt werden muss. Nach schwierigen Verhandlungen mit den anderen Fraktionen konnte im Europäischen Parlament sichergestellt werden, dass in die Richtlinie Datenschutzbestimmungen aufgenommen werden, die den unbefugten Zugriff bzw. die Nutzung dieser Daten verhindern sollen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie bezieht sich nur auf schwere Straftaten, die durch die jeweilige nationale Gesetzgebung definiert werden. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dieser Richtlinie einen guten Weg gefunden haben, der einerseits das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung achtet und andererseits der heutigen Sicherheitslage gerecht wird.

Die neuste Eurobarometer-Umfrage zum Thema Datenschutz von Februar 2008 zeigt übrigens, dass eine Mehrheit der Befragten in der EU eine Überwachung von Fluggastdaten (82 %), Telefongesprächen (72 %), Internet- und Kreditkartennutzung (75 % bzw. 69 %) als zulässig empfindet, wenn dies der Bekämpfung des Terrorismus dient.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass auch die meisten Kollegen der SPD im Europäischen Parlament mit Ja gestimmt haben. Die anderen Parteien haben sich mit ihrem Votum gegen die Richtlinie ausgesprochen. Daraus können Sie Ihre eigenen Schlüsse ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwab

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