Sehr geehrter Herr Jakubowski,
(...) 2) Wie bereits erwähnt, sagt Resolution 1244 nichts zum endgültigen Status und verbietet damit eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht. Das würde auch keinen Sinn machen, weil es umgekehrt bedeuten würde, dass eine Seite mit einer Blockade jegliche Lösungsmöglichkeiten verhindern und die Kosovo-Frage zu einem "frozen conflict" machen könnte. (...)
(...) Südossetien und Abchasien werden sowohl von Georgien als auch von den meisten Staaten der internationalen Staatengemeinschaft als georgisches Territorium angesehen. Die territoriale Integrität Georgiens wurde erstmals 1993 in einer UN-Resolution bestätigt. (...)
(...) In der Präambel des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) aus dem Jahr 1990 werden die vorausgegangenen 40 Jahre friedlichen Zusammenlebens ehemaliger Kriegsgegner nochmals unterstrichen. Formal gesehen ist zwar auch der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag, da nicht alle ehemaligen Kriegsgegner beteiligt sind und die Beendigung des Krieges und die Aufnahme friedlicher Beziehungen nicht förmlich erklärt worden sind. Faktisch aber dienen die Regelungen dieses Vertrages als Ersatz für einen Friedensvertrag, denn sie betreffen die Lösung der deutschen Frage im europäischen Kontext und die Friedensordnung in Europa. (...)
Sehr geehrter Herr Klein,
(...) Zwar gab es im Falle Südossetiens und Abchasiens bisher einige Anläufe zu Gesprächen unter der Vermittlung der UNO, auch Außenminister Steinmeier hat sich im Sommer vermittelnd eigeschaltet. Doch von international gestützten Verhandlungen über eine einvernehmliche politische Lösung wie im Falle des Kosovo konnte keine Rede sein. (...)