
(...) Durch die Mitgliedschaften bei den Vereinten Nationen und dem Nordatlantikpakt ergeben sich neben dem Sicherheitsgewinn auch Pflichten für Deutschland, wie z.B. den Vollzug einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder die gemeinsame Verteidigung im Angriffsfall von NATO-Bündnispartnern. Außerdem ist es mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar, dass Bundeswehrsoldaten ohne Einschränkungen an internationalen Friedensmissionen außerhalb des NATO-Bündnisgebietes teilnehmen. (...)