Frage an Andreas Schmidt von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Am 15.08.2007 schrieben Sie als Antwort zum Thema Onlinedruchsuchung hier bei Abgeordnetenwatch folgendes: Zitat
Bei den jetzt diskutierten Online-Durchsuchungen handelt es sich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle und schwerkriminelle Terroristen. Niemand denkt an eine "Schleppnetzfahndung" im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung nur auf richterliche Anordnung erfolgen können.
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Ich hielte es daher – insbesondere vor dem Hintergrund der Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus – für verantwortungslos, wenn jetzt die Ängste in der Bevölkerung vor einer flächendeckenden Ausforschung ihrer Computer geschürt würden.
Zitat Ende
Sehr geehrter Herr Schmidt,
runde 2 Jahre sind seit Ihrer Antwort vergangen. Die Onlinedurchsuchung, angeblich einzig zum Zweck zum Schutz gegen Terroristen, wurde Gesetz.
Wie aktuell bei http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-will-Online-Durchsuchung-auch-zur-Strafverfolgung-erlauben--/meldung/134953 zu lesen ist, möchte man nun die Onlinedurchsuchung, wie erwartet nicht nur gegen Terroristen anwenden, sondern nun auch bei schweren Straftaten. Die Parallelen zu dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, sind gravierend. Geschaffen gegen Terrorismus, angewendet an der ganzen Bevölkerung.
Schwere Straftaten sind nach Definition all jene Taten, welche mit mind. 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden und wie der Zufall so will, fallen auch Verletzungen gegen das Urheberrecht unter diesen 5 Jahren.
Meine Fragen:
Nach dem erste Forderungen zur Freigabe der Onlinedurchsuchung bei schweren Straftaten und dem möglicherweise früher oder später einsetzenden Dammbruchm halten Sie Ängste in der Bevölkerung vor einer flächendeckenden Ausforschung ihrer Computer nun für berechtigt?
Wie sieht ihre Zukunftsprognose zur Onlinedruchduchung aus? Bleibt es weiter alleiniges Instrument gegen Terrorismus, oder wird es früher oder später ausgebaut, um Falschparker und Regimekritiker auszuspähen?
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Online-Durchsuchungen".
Bisher liegt dem Deutschen Bundestag zu diesem Thema kein Gesetzentwurf vor, der sich beurteilen ließe.
Ängste vor einer "flächendeckenden Ausforschung von Computern" halte ich aber weiterhin für unbegründet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung (1 BvR 370/07) klar abgesteckt, wann, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form Regelungen zu Online-Durchsuchungen verfassungsrechtlich zulässig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt