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Frage von Hans-J. B. •

Frage an Andreas Schmidt von Hans-J. B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

besten Dank für Ihre Antwort vom 29.05.2009 zu den Pfändungsfreigrenzen.Insbesondere Dank für die Weiterleitung. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages erhöht sich das verfügbare Nettoeinkommen,das ist ja auch das Ziel. Dies war bisher immer nur der fall, wenn die entsprechenden Lebenshaltungskosten so anstiegen, dass das Existenzminimum durch den GFB nicht mehr gesichert war.In der Folge wurden mit einer Erhöhung des GFB (zuletzt 2005?) immer die Pfändungsfreigrenzen erhöht, da auch diese so gestaltet werden müssen, dass das Ex.minimum des Sch. nicht gefährdet ist. Die nunmehrige Erhöhung des GFB erfolgte ja nun ausdrücklich nicht wegen einer Gefährdung des Existenzminimums, sondern wegen Fragen der Konjunkturankurbelung.Die Folge der "alten" Freigrenzen" und des neuen GFB ist aber eben, dass jede Erhöhung desNetto an Pfändungsgl. bzw. die Insolvenzmasse fließt. Eine große Anzahl von Menschen wird daher von diesen Vorteilen ausgeschlossen.

Nunmehr allerdings meine Frage: Die Pfändungsfreigrenzen wirken im Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger....wieso kostet eine Erhöhung dieser Grenzen das Land Geld? Und: wäre dieser Betrag mit den bisher als Bürgschaft oder sonstwie zur Verfügung gestellten Milliarden auch nur ansatzweise zu vergleichen ?
Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
H.-J.Böl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 29. Mai dieses Jahres hinsichtlich einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.

Gläubiger von Forderungen, die nicht geltend gemacht werden können, könnten unter Umständen dann selbst auf staatliche Hilfe angewiesen sein. Einen solchen Kreislauf gilt es zu vermeiden. Der Staat ist zudem auch selbst Gläubiger von Forderungen gegen Private.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB