Frage an Andreas Schmidt von Richard M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schmidt,
hat der Rechtsausschuss des Bundestages am 27.05.2009 den Gesetzesentwurf zur Erweiterung des § 226 Strafgesetzbuch - Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung - von der Tagesordnung genommen.
Wenn dem so war, bitte ich um eine im Allgemeinen nachvollziehbare Begründung oder Erklärung dafür.
Im Voraus besten Dank für ihre Bemühungen.
mit freundlichen Grüßen
Richard Möbus
Sehr geehrter Herr Möbus,
vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich des § 226 Strafgesetzbuch Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung.
Es ist in der Tat so, daß ein Entwurf bezüglich der benannten Thematik am 27.Mai 2009 im Rechtsausschuss von der Tagesordnung genommen wurde. Die Begründung dafür ist, daß die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, einen eigenen Entwurf zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB