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Frage von Florian F. •

Frage an Andreas Schmidt von Florian F. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich habe eine Frage bzgl. unserer Verfassung. Bis jetzt habe ich noch keine befriedigende Antwort darauf erhalten, aber ich bin voller Hoffnung, dass Sie mir weiter helfen können. Wie sind Ihrer Meinung nach GG Art 3 Abs 2 und Art 12a Abs 1 miteinander vereinbar?
Steht es nicht in einem krassen Widerspruch wenn man die Sätze „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden„ in ein und derselben Verfassung verwendet?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich will nicht darauf hinaus, warum Frauen keine Wehrpflicht leisten müssen. In meinen Augen wäre dies nicht sinnvoll (Wehrpflicht für Männer im Übrigen auch nicht), aber trotzdem müsste dies laut unserem Grundgesetz doch so sein oder etwa nicht?
Weiter heißt es in Art 3 Abs 2 „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Sie, als Mitglied des Bundestages, sind doch Repräsentant des Souveräns unseres Staates, d. h. des Volkes, und sollten Sie nicht gewissenhaft gemäß des Grundgesetztes die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voran treiben, auch in der Frage der Wehrpflicht, ganz gleich, ob dies eine Dienstpflicht für alle oder für niemanden bedeutet?
Bedeutet die einseitige Wehrpflicht für Männer nicht eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes, bzw. für Frauen eine Bevorzugung aus demselben Grunde, die durch GG Art 3 Abs 3 ausdrücklich ausgeschlossen werden?
Es geht mir also nicht um die Wehrpflicht als solche, sondern um die wie es mir scheint gravierende Widersprüchlichkeit unserer Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Fuchs

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fuchs,

haben Sie Dank für Ihre e-mail.

Natürlich habe ich als Bundestagsabgeordneter der CDU-Fraktion und als gesellschaftpolitisch interessierter Mensch eine Meinung dazu, ob Frauen - sei es unter christlichen, gleichheitsrelevanten oder pazifistischen Gesichtspunkten - Dienst in der Bundeswehr leisten sollten. Wenn ich Sie recht verstehe, geht es Ihnen aber gar nicht um das Thema "Wehrpflicht und Frauen", sondern eher um eine grundgesetzsystematische Diskussion.

Ich bezweifle, daß die website "kandidatenwatch.de" dafür das richtige Forum bietet und hoffe auf Ihr Verständnis, daß ich hier nicht in ein grundlegendes verfassungsrechtliches Gespräch mit Ihnen eintrete.
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB