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Frage von Roland L. •

Frage an Andreas Schmidt von Roland L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt

es ist ein Gesetz in Vorbereitung, das in Steuerstrafsachen einen Deal
zwischen dem Angeklgten und der Justiz sanktionieren soll.
Dagegen können sehr gewichtige Einwände erhoben werden (Meine folgende Argumentation ist angelehnt an einen Zeitungskommentar, den ich nicht besser hätte formulieren können) :

"Der Gesetzentwurf der Koalition darf nicht Gesetz werden. Nötig ist nicht die Legalisierung des Deals, sondern dessen gesetzliches Verbot für alle nicht geringfügigen Straftaten.
Im Entwurf der Koalition heißt es, die angestrebten Neuregelungen seien alternativlos.
Das stimmt nicht. Die Justiz dealt, weil ihr die Mittel fehlen, komplexe Vermögensdelikte selbst aufzuklären. In der Verantwortung der Politik liegt es also, diese Mittel bereitzustellen. Das ist die Alternative. Die Legalisierung des Deals aber gefährdet sogar dieses Ziel. Denn Steuerstraftäter wissen dann genau, dass geschickt geplante Taten fast zwangsläufig zu gedealten, milden Urteilen führen. Das senkt die Steuermoral. Es verschlechtert die Einnahmesituation des Staates. Es verhindert in der Tendenz politische Entscheidungen für eine verbesserte Ausstattung der Justiz. Der Deal führt so zum Deal zurück. Das nennt man gemeinhin einen Teufelskreis. (...)

Die gesetzliche Normierung des Deals kann der Anfang einer Entwicklung sein, an deren Ende die Straftat eine Ware ist, die man sich entweder leisten kann oder nicht. "
(TAZ v. 16.02.2009)

Würden Sie dies unterschreiben ?
Wenn nein, warum nicht ?

Mit freundlichen Grüßen

R. Leyser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Leyser,

vielen Dank für Ihre Frage zur "Verständigung im Strafprozeß".

Verständigungen im Strafprozeß gibt es bereits seit Jahrzehnten. Ihre Entwicklung wurde von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs begleitet, der sie grundsätzlich für zulässig erklärt hat.

Selbstverständlich darf die angestrebte gesetzliche Regelung nicht allein von Kostengesichtspunkten geprägt sein. Ich halte es aber für einen richtigen Schritt, wenn durch den Gesetzgeber jetzt selbst klare Regeln für die Verständigung im Strafverfahren aufgestellt werden. Dem Vorwurf der Mauschelei im Beratungszimmer kann am ehesten durch ein transparentes Verfahren auf gesetzlicher Grundlage begegnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB