Frage an Andreas Schmidt von Peter J. S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Warum hat der Bundestag die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) per Gesetz noch nicht beschlossen bzw. in ein Gesetz gegossen? Nach meinem Wissen haben doch schon 120 Staaten ein solches Gesetz. Die Konvention existiert seit 2003 und wurde von der BRD unterschrieben, jedoch nicht ratifiziert.
Liegt es Ihrer Meinung nach daran, dass eine Mehrheit der Abgeordneten, aufgrund ihrer Nebentätigkeiten gar nichts gegen Korruption unternehmen will, da Lobbyistentätigkeit i.w.S. auch Korruption darstellt, da ja niemand bezahlt wird für Nichtstun.
Man beachte bspw. doch den so ehrenwerten Kollegen Riester, der jetzt ordentlich im Auftrag von Versicherungsunternehmen für sogenannte Riesterprodukte wirbt und damit erhebliche Einnahmen generiert. Oder man denke an den ehemaligen Wirtschaftsminister Müller und seinen Staatssekretär, die jetzt beide davon profitieren eine Ministererlaubnis erlassen zu haben. Finden Sie nicht, dass in solchen Fällen nach allgemeiner Lebenserfahrung ein Korruptionsverdacht naheliegend ist? Abgeordnete sind ja auch nur Menschen oder warum sollte man annehmen, dass Politiker sich nicht bestechen lassen?
Aus diesem Grunde sind Nebentätigkeiten von Abgeordneten in vielen Staaten untersagt und auch die Begründung hierfür in der BRD ist angesichts der Anzahl von befristeten Angestellten nicht zu rechtfertigen, oder warum soll ein Bundestagsabgeordneter besser behandelt werden als meine z.B. meine Frau? Die bekommt kein Übergangsgeld oder darf beliebig einen Nebenjob antreten. Wenn der Vertrag endet geht es in ALG I und das ist öffentlicher Dienst.
Wäre es mir erlaubt würde ich ggf. auch Doktortitel an den Meistbietenden verkaufen, allerdings droht mir in den NL Gefängnis für eine solche Tat und somit mache ich es natürlich nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Stauvermann
Sehr geehrter Herr Stauvermann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Dezember vergangenen Jahres zur UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC).
Die konsequente Bekämpfung von Korruption hat für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert. Auch persönlich halte ich dies´ für äußerst wichtig. Der Grund für die verzögerte Umsetzung der UN-Konvention ist die immer noch intensive Beratung innerhalb der zu dieser Frage gebildeten interfraktionellen Kommission.
Es muß sichergestellt werden, daß eine verfassungsgemäße Umsetzung zustande kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB