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Frage von Thomas L. •

Frage an Andreas Schmidt von Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Warum läßt die deutsche Justiz, gerade bei Fehlurteilen keine schnelle Handlung zu diesem entgegenzusteuern!
Beispiel: Familiengerichtsverfahren, eine Partei legt Beschwerde gegen einen Beschluss ein, ist es dann überhaupt sinnvoll das diese Beschwerde genau bei dem Richter eingereicht werden muss, der das angebebliche Fehlurteil bzw. den Beschluss erlassen hat! Kann hier mit einer objektiven Betrachtung der Beschwerde gerechnet werden? (In meinem Fall wurde die Beschwerde überhaupt nicht bearbeitet)

Warum werden in Familiengerichtsverfahren gerade bei Kindesunterhalt zwei Verfahren zu einer Thematik geführt! Es gibt in der Regel ein Nebenverfahren und das Hauptsachenverfahren! Während im Nebensachenverfahren schon oftmals bloße Anträge für Beschlüsse reichen, ziehen sich die Hauptsacheverfahren oftmals lange hin. So kommt es zu dem Umstand, das bevor überhaupt ein Urteil gefällt wurde bereits eine Partei oftmals in den sozialen Ruin getrieben wurde weil die Pfändungen des Nebensachenverfahrens längst laufen.

Warum kommt nicht der Staat oder der Richter im Falle, das im Hauptsacheverfahren dann zugunsten des Gepfändeten entschieden wurde für den entstandenen Schaden auf! Sofern dies überhaupt noch möglich ist, da oftmals dann schon Hab und Gut verloren ist.
Und in vielen dieser Fälle ist es nachweislich, das eine sorgfältigere Bearbeitung derartiges Unglück hätte vermeiden können. (So auch in meinem Fall!)

Oftmals werden mit den o. g. Vorgehensweisen gegen die Grundrechte verstossen, da im Falle des sozialen Ruins selbst die Sozialbehörden nicht unterstützen, in Berufung auf BGB § 1603 (s. Kommentar Palandt Rd.Nr. 33)

Warum gelingt es hier den Volksvertretern nicht schnellsten Abhilfe zu schaffen, oder ist es wirklich so, das sie zu deratigen Thematiken keinen Bezug haben (hoher Verdienst)? Halt Kleiner - armer Mann - Problem?

Eine Beantwortung dieser Frage, ohne die üblichen Floskeln würde ich mich freuen

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lugert

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Sehr geehrter Herr Lugert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Dezember dieses Jahres, in der Sie mir Ihre Erfahrungen mit der Familiengerichtsbarkeit schildern. Mir ist bewußt, daß gerade Familienstreitigkeiten vor Gericht für alle Beteiligten sehr schmerzhaft seien können.

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, daß ich mich als Außenstehender nicht zum Ablauf einzelner familiengerichtlicher Verfahren äußern werde.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB