Frage an Andreas Schmidt von Maik F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
im November 2008 trat die Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist wohl dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben. Am 5.11.2008 wurde dazu eine Frage an Herr Dr. Schäuble gestellt, der diese aber warscheinlich aus Ratlosigkeit nich beantworten kann oder diese einfach nicht beantworten will. Es geht darum: Darf man Filme wie zum Beispiel
Günter Grass - Die Blechtrommel
Tatort - Reifezeugnis
Schulmädchenreport-Filme
Titanic mit Kate Winslet
American Pie
Mädchen, Mädchen
oder Tonträger zum Beispiel von Petter Maffay - mit dem Musiktitel "Und es war Sommer" noch legal besitzen ?
Ausserdem gibt es eine ganze Reihe dieser Filme, die von der
"Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V." ab 16 Jahren freigegeben wurden. Stimmt das System überhaupt noch oder muss nun alles erneut bewertet werden ?
Ich freue mich auf Ihre Antwort in der Eigenschaft des Vorsitzenden des Rechtsausschusses
Maik Fellermann
Sehr geehrter Herr Fellermann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Dezember 2008 zum Strafrecht.
Der von Ihnen angesprochene § 184 c Strafgesetzbuch ist aufgrund der Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie geschaffen worden. Er stellt - zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - in der Tat eine Verschärfung der bestehenden Rechtslage dar.
Daß es hierdurch aber zu flächendeckenden Vertriebsverboten für ältere Spielfilme kommen wird, ist nach meiner Meinung nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB