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Frage von Heribert N. •

Frage an Andreas Schmidt von Heribert N. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe mir fest vorgenommen, keinen Kandidaten mehr zu wählen, der nicht sämtliche Einkünfte angibt (amerikanisches System). Abschreckendes Beispiel Ihrer Partei: Riesenhuber!!! An der Europawahl habe ich wegen der unverschämten Diäten nicht mehr teilgenommen. Für eine umgehende Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.

Gruss Heribert Nelles

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nelles,

ich danke Ihne für Ihre e-mail zum Thema Abgeordnetendiäten und Nebeneinkünften.

Ich stimme Ihnen darin zu, daß Kontrolle und Transparenz für das Vertrauen in die Politik von herausragender Bedeutung sind. Selbst der Anschein sachwidriger Abhängigkeiten von Abgeordneten muß strikt vermieden werden, um die Akzeptanz poli-tischer Entscheidungsprozesse zu gewährleisten. Dies´ betrifft alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die der Abgeordnete neben dem Mandat ausübt, und die daraus erzielten Einkünfte.

Im Rahmen der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten halten es CDU und CSU für richtig, dass alle Einkünfte aus beruflicher und sonstiger Tätigkeit dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen sind.

Transparenz ist aber kein Selbstzweck. Sie ist nur da sinnvoll und zu rechtfertigen, wo sie tatsächlich in der Lage ist, Abhängigkeiten aufzudecken. Eine pauschalierte Veröffentlichung der aus zulässigen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte eines Abgeordneten schafft lediglich eine Scheintransparenz. Sie ist verfassungsrechtlich bedenklich und politisch proble-matisch, weil sie keinerlei Rückschlüsse über mögliche Interessenkonflikte zulässt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit des Mandats, die Berufsfreiheit, den Datenschutz und den Schutz der Pri-vatsphäre. Hier dürfen wichtige Elemente der Demokratie nicht ausgehöhlt werden.

Zu den aktuellen Diäten lassen Sie mich nur soviel sagen, daß die Altersbezüge der Bundestagsabgeordneten erst im vergan-genen Jahr neu geregelt und deutlich verringert wurden. Der Bundestag hat am 12. November 2004 eine Änderung des Abgeord-netengesetzes beschlossen, durch die die Rentenkürzungen, die die rot-grüne Bundesregierung zuvor beschlossen hat, auch auf die Abgeordneten übertragen wurden. Unter anderem werden die Altersentschädigung für ehemalige Abgeordnete schrittwei- se gesenkt, die Hinterbliebenenversorgung strukturell gekürzt und die Anrechnungsbestimmungen verschärft.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB