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Frage von Carmen S. •

Frage an Andreas Schmidt von Carmen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

durch die Pro Bürgerbewegung hat sich für den ein oder anderen Bürger eine Alternative bei den Wahlen ergeben.Ein wichtiges Thema unter den Bürgern sind neber den Sozialthemen auch die Islamisierung.

1.Warum kämpft man mit allen möglichen Mitteln gegen "Neuparteien" an?

2.Eine Partei die nicht verboten ist sollte in einer Demokratie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen geniessen.Mit welchem Recht also gibt es diese Machtkämpfe gegen die Pro-Bürgerbewegung?(zb.Köln)

3.Wenn die alten Volksparteien nicht mehr im Sinne des "kleinen Bürgers" handeln,was raten sie dem selbigen?

4.Das Wort Islamphobie ist diskriminierend und unsachlich.Geht dies in ihren Augen mit dem Grundgesetz konform?

Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag

MFG
Carmen Schnapka

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schnapka,

Ihre Beurteilung, man kämpfe mit allen möglichen Mitteln gegen "Neuparteien" an, teile ich nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach Artikel 21 Absatz 1 GG der Grundsatz, daß Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und ihre Gründung frei ist. Eine Einschränkung erfährt dieser Grundsatz jedoch in Artikel 21 Absatz 2 GG: Sollte die freiheitlich demokratische Grundordnung aufgrund des Verhaltens einer Partei gefährdet sein, muß das Bundesverfassungsgericht über die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit dieser Partei befinden. Dieser Gesetzeslage ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

Auf Ihre zweite Frage gehe ich nur bedingt ein, da nicht erkenntlich ist, was Sie in diesem Kontext unter dem Begriff des Machtkampfes verstehen. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, daß es das zentrale Merkmal der politischen Praxis ist, einen Wettbewerb der Ideen, Konzepte und Überzeugungen auszutragen.

Zu Ihrer dritten Frage lassen Sie mich bemerken, daß es meiner Meinung nach den "kleinen Bürger" nicht gibt. Aus meiner Sicht gibt es "den Bürger". Sollte sich ein Bürger durch die Volksparteien "nicht mehr" repräsentiert fühlen, sollte er aktiv in der Partei, durch die er sich einmal vertreten gefühlt hat, dafür sorgen, daß seine Interessen wieder stärker wahrgenommen werden.

Auch Ihre letzte Frage ist nur bedingt zu beantworten, da mir auch hier Ihre Intention nicht deutlich wird. Das Wort "Islamphobie" ist ein wissenschaftlicher Begriff, der die feindselige Ablehnung bzw. die Furcht (vom altgriech. "phobos") vor dem Islam be- und umschreibt. Aus dieser Perspektive erübrigt sich die Frage der Verfassungskonformität.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB