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Frage von Sebastian J. •

Frage an Andreas Schmidt von Sebastian J. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Müller,

auch ich habe ein Frage an Sie die auch das Thema Korruption berührt, jedoch im internationalen Kontext,

Seit Dezember 2005 ist die UN Konvention gegen Korruption in Kraft - sie wurde von 140 Nationen, darunter auch deutschland, unterzeichnet. Mittlerweile wurde die UN Konvention von ca. 100 Staaten ratifiziert (bspw. Großbritanien, Frankreich, Kanada, Spanien, Polen, USA etc.). Deutschland dagegen hat die Konvention immer noch nciht ratifiziert.
Dies liegt bekanntermaßen an einer bisher ausbleibenden Neufassung des § 108 e STGB (Abgeordnetenbestechung).

Wo steht die Große-Koalition im Allgemeinen und besonders Sie - insbesondere in Ihrer Position als Vorsitzender des Rechts-Ausschusses in dieser Frage?

Im Prinzip sollte eine Initiative zur Neufassung des 108 e aus den Reihen der Abgeordneten selbst kommen, da die Parlamentarierer ja unmittelbar bestroffen sind. Hier hat haben sich die beiden großen Parteien bisher vornehm zurückgehalten.

Mit besten Grüßen,

Sebastian Jilke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jilke,

inwieweit eine Reform des § 108e StGB erforderlich ist, wird derzeit debattiert. Auch der bestehende § 108e StGB sieht für Stimmenkauf bzw. -verkauf Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Aus meiner Sicht hat sich diese Vorschrift auch bewährt, so daß ich hier keine wirkliche Notwendigkeit zu einer Änderung sehe.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB