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Andreas Schmidt
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Frage von Michael W. •

Frage an Andreas Schmidt von Michael W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Aufgrund der in letzter Zeit ja fast schon zur "Regel" gewordenen vorausschauenden Korruption mancher Mandatsträger in diesem Lande frage ich mich, ob gegen diesen Tatbestand seitens Ihres Ausschusses in absehbarer Zeit etwas unternommen wird.

Zur Erklärung:
"vorausschauende Korruption" ist opportune Aktivität mit dem Ausblick auf einen lukrativen Posten nach Beendigung der politischen Aktivitäten wie zum Beispiel bei Schröder, Clement, Müller,Wiesheu usw,..

Ist seitens des Gesetzgebers an eine längst überfällige Einführung einer Karenzzeit für Mandatsträger gedacht? Oder auf welche andre Weise wollen Sie die Einflussnahme des Kapitals auf politische Entscheidungsträger verhindern?

vielen Dank im Voraus

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Welte,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Juni 2008.

Ich halte es zunächst für absolut unzulässig, jedem, der nach seiner politischen Laufbahn in einem privaten Unternehmen tätig wird, zu unterstellen, dies´ sei eine "Belohnung" für politische Entscheidungen. Den in diesem Zusammenhang häufiger gemachten Vorschlag einer "Karenzzeit" halte ich zudem für wenig praktikabel.

Fachpolitiker sind nicht nur innerhalb ihrer Fraktion für ein bestimmtes Themengebiet zuständig, sie kommen - wie der Name schon andeutet - auch oft vom Fach. Wenn man ihnen nun nach Ende ihres Mandates für beispielsweise zwei Jahre untersagen würde, in ihrem eigentlichen Arbeitsgebiet tätig zu werden, wäre dies´ aus meiner Sicht eine sehr einschneidende Maßnahme, deren Nutzen indes fraglich erschiene.

Sie würde zudem möglicherweise die Grundsätze des grundgesetzlich geschützten Abgeordnetenmandates verletzen, weil dann aus einer Tätigkeit als Abgeordneter eventuell ein nachfolgendes Arbeitsverbot bzw. eine starke Arbeitsbeschränkung resultierte.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB