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Frage von Marco B. •

Frage an Andreas Schmidt von Marco B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Schmidt,

Ihr Zitat aus dem Grundgesetz: "Diese Entschädigung soll die Entschließungsfreiheit des Abgeordneten gegenüber ... einflußreichen gesellschaftlichen Kräften sichern

Ist Ihr politisches Tun und Handeln, und das Ihrer meisten Kollegen, deshalb derart ausgerichtet, damit die "einflussREICHEN gesellschaftlichen Kräfte" immer einflussREICHER werden, und Sie damit einen Grund haben Ihren Diätenerhöhungen zuzustimmen? Nach dem Motto: "Seht mal ... der Manager hat einen Abfindung von 35 Millionen Euro bekommen ... Wir müssen schnell die Diäten erhöhen damit ich mit freiem Gewissen weiter entscheiden kann und nicht korrupt werde!"

Können Sie mir bitte auch erklären, was die Geldmenge die Sie monatlich bekommen, mit Ihrem freien Gewissen zu tun hat?

Können Sie sich nicht vorstellen, dass ein Abgeordneter lieber ein durchschnittliches Einkommen der Bürger seines Landes haben sollte, damit er auch die Sichtweise eines durchschnittlichen Bürgers hat, und darum dann auch so entscheidet, wie die meisten anderen seiner Mitmenschen entscheiden würden?

Sie sitzen noch im Aufsichtsrat einer Wohnungsbaugesellschaft und haben irgendwie mit einer Bank zu tun. Beziehen Sie von dort auch Gelder?

Glauben Sie nicht, dass Politiker die in hohen Positionen diverser Unternehmungen sitzen, ihre Politik auch mehr im Interesse dieser Unternehmen ausrichten?

Welche Steuern und Sozialabgaben müssen Sie eigentlich von ihren Gehältern entrichten?

Wieviel ist für SIE genug Geld?

Können Sie sich vorstellen sich für andere Mitbürger Ihres Staates zu solidarisieren, und einen Teil Ihres Gehaltes Menschen zu geben denen es nicht so gut geht wie Ihnen?

Könnten Sie mir mal bitte anschaulich schildern, wie Ihr Berufsleben so aussieht, so dass Ihre Mitmenschen verstehen warum Sie so viel verdienen?

Lasten Sie Ihre Tätigkeiten als Abgeordneter nicht genug aus? Wie schaffen sie es neben dieser Arbeit noch der Arbeit im Aufsichtsrat nachzugehen?

Marco Brüggemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brüggemann,

die Frage der Abgeordnetenentschädigung ist seit Jahren in der öffentlichen Debatte. Wenn Sie sich für die Hintergründe interessieren sollten, finden Sie Details unter http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html

Zu Ihrer Frage: Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz stellt klar, daß die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" haben. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmißverständlich klargestellt, daß diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muß. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Höhe dieser Entschädigung ausgeführt, daß sie die Unabhängigkeit und damit die Entschließungsfreiheit des Abgeordneten gegenüber der öffentlichen Gewalt und einflußreicher gesellschaftlicher Kräfte, insbesondere auch gegenüber seiner Fraktion und seiner Partei, sichern soll. Darüber hinaus ermöglicht sie dem Abgeordneten, die sich aus seinem verfassungsrechtlichen Status ergebenden Rechte und Pflichten wahrzunehmen (vgl. BverfGE 20, 56 (103).

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern gewählter hauptamtlicher Bürgermeister und Oberbürgermeister mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200 000 bis 300 000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa zwölf Prozent zurück; dies´ waren ca. 900 €.

Ich halte die jetzt bei der Abgeordnetenentschädigung gefundene Lösung deshalb für angemessen. Wie ich meine Arbeitszeit zwischen meinem Wahlkreis in Mülheim an der Ruhr und meiner Tätigkeit als Vorsitzender des Rechtsausschusses aufteile, müssen Sie mir überlassen. Meine Nebentätigkeiten können Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages nachlesen. Im übrigen handele ich nicht im Interesse irgendwelcher Unternehmen, sondern entscheide nach meinem Gewissen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB