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Frage von Ralf H. •

Frage an Andreas Schmidt von Ralf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

erst einmal ein großes Lob, für die Art und Weise, wie Sie hier auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger eingehen. So macht Demokratie Spaß!

Nun zu meiner - rechtspolitisch relevanten - Frage: Deutschland hat mit dem LIDL-Skandal nunmehr ein Thema, welches auch eine rechtspolitische Diskussion nach sich ziehen wird.

Laut SPIEGEL online war folgendes vorgefallen:

- Die Angestellten mussten sich ständigen Taschenkontrollen unterziehen, weil der Konzern Diebstahl ausschließen möchte.
- Selbst die Privat-Pkw der Mitarbeiter wurden überprüft.
- Oft sei schon der Gang zum WC für viele Kassiererinnen Luxus.
- Die Spätschichten, die offiziell um 20 Uhr enden, ziehen sich laut den Recherchen oft bis spät in den Abend hin. In einem Fall habe der Filialleiter die Türen des Geschäfts so lange verrammelt, bis die Arbeiten erledigt waren.

Ich denke, dass das Arbeitsrecht allein solche Fragen nicht angemessen regeln kann. Mir ist bewusst, dass bei dem Ruf nach dem Strafrecht äußerste Zurückhaltung geboten ist. Dieser Ruf ist aber dann gerechtfertigt, wenn andernfalls die systematische, vorsätzliche Aushöhlung von Grundrechten droht. Eben dies wird man aber annehmen müssen: Solche Überwachung stellt einen Eingriff in das durch Artikel 1 und Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dieses hohe Rechtsgut ist für den betrieblichen Bereich ausdrücklich in § 75 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) konkretisiert worden.
Der Gesetzgeber ist also gefragt, denn es geht um den Schutz eines hohen Rechtsguts. Und: Weder § 240 StGB, noch die Ehrenschutztatbestände sind hier ausreichend. Es muss ein Straftatbestand geschaffen werden, der die Menschenwürde am Arbeitsplatz vor krassen Verstößen gegen Überwachung und ähnliche Drangsalierung schützt.

Stimmen Sie meiner Einschätzung zu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoog,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. März dieses Jahres zur Problematik der "Arbeitnehmerüberwachung".

Ich bin für einen umfassenden Schutz des Arbeitnehmers vor Bespitzelung, allerdings plädiere ich dafür, zunächst zu klären, ob die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aussreichen, um geschehenes Unrecht effektiv zu verfolgen. Dazu gehört selbstverständlich, zunächst vollständig aufzuklären, was genau bei Lidl geschehen ist.

Es wird sich in der Aufarbeitung der jetzigen Vorkommnisse zeigen, ob die bestehenden Regelungen in den Datenschutzgesetzen und im Strafgesetzbuch ausreichen, oder nicht. Sollten sich tatsächlich Lücken im Daten- und Strafbarkeitsschutz zeigen, bin auch ich dafür, ein neues Gesetz zum verbesserten Schutz vor derartigen Vorkommnissen in Angriff zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB