Frage an Andreas Schmidt von Torsten F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
trotz des geänderten Aufenthaltsrechtes habe ich im September 2007 auf den Philippinen wie geplant geheiratet.
Nach dem neuen Recht lebe ich aber jetzt auf unbestimmte Zeit zwangsgetrennt von meiner Frau, da sie erst einen Deutschtest bestehen muß. Niemand weis wann das sein wird, nach ersten Prüfungen haben 80% der Teilnehmer das Zertifikat nicht bestanden. Es folgen Wiederholungs-Kurse/Prüfungen, die sich aber hinausschieben, da bereits jetzt Wartelisten entstanden sind, die bis in den April hineinreichen. Allein den Kurs zu besuchen, bedeutet immense finanzielle Anstrengungen von monatlich etwa 500 Euro, da sie dafür von ihrer Heimatinsel Mindanao in eine größere Stadt ziehen muß.
Wir sind verzweifelt, leiden jeden Tag unter der unerträglichen Situation und ungewissen Zukunft unserer Ehe.
Meine Fragen:
1. Halten Sie dieses Gesetz für verfassungskonform, obwohl zum einen eine Familie auf ungewisse Zeit zwangsgetrennt leben muß, - dagegen zum anderen eine (beispielhaft) ebenfalls englisch-sprachige US-Amerikanische, Kanadische oder Israelische Ehefrau nicht unter diesem Deutschtest-zwang steht?
2. Ist es Ziel und Sinn des Gesetzgebers, Menschen wie mich aufgrund Leid, Verzweiflung und Frust zur dauerhafter Auswanderung zu drängen, nur um meine Familie auch leben zu können, - oder wird das lediglich als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen?
3. Stimmen Sie mir zu, daß meine Frau die deutsche Sprache nach einer Einreise hier in verpflichtendem Integrationskurs und meinem deutschen Umfeld vermutlich viel schneller lernen würde, als jetzt abgetrennt von mir und auf sich gestellt im Ausland, -- daß somit Integration zur Zeit mit diesem Gesetz verzögert wird?
4. Können und wollen Sie sich persönlich für eine Abänderung dieses Gesetzes stark machen?
Danke vorab für Ihre Antworten
Torsten
Sehr geehrter Herr Fadenrecht,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Februar 2008 zum Thema Ehegattennachzug.
Nach dem im August vergangenen Jahres geänderten Aufenthaltsrecht dürfen Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich nur noch dann nach Deutschland ziehen, wenn sie volljährig sind und bereits vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen können. Es gibt allerdings Ausnahmen, was Sie ja auch ansprechen bzw. kritisieren. Es gibt ausländische Ehegatten, bei denen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht. Damit sind etwa Akademiker und eben beispielsweise Bürger aus den von Ihnen genannten Staaten gemeint.
Ich habe durchaus Verständnis, daß Sie dies´ als ungerecht empfinden. Allerdings teile ich Ihre Ansicht bereits deshalb nicht, weil Deutschland etwa mit Israel, Kanada und den USA ohnehin ein Abkommen geschlossen hat, welches es Bürgern dieser Staaten ermöglicht, visumfrei für eine gewisse Zeit einzureisen.
Deutschland ist Integrationsland. Wer nach Deutschland kommt und hier leben möchte, muß weder seine Herkunft verleugnen, noch seine Wurzeln aufgeben. Er muß aber die zentralen Normen und Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung annehmen. Die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Ich halte es daher für richtig und notwendig, daß diese Bereitschaft gezeigt wird, bevor eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erteilt wird.
Ein unverbundenes Nebeneinander und die Bildung von Parallelgesellschaften muß dauerhaft verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB