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Frage von Sven K. •

Frage an Andreas Schmidt von Sven K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in einem ZDF-Bericht ( http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html ) wird unter der Überschrift "Missbrauch ist möglich - Gesetzeslücke und fehlende Kontrolle bei ALG II" berichtet, dass es "gravierende Gesetzeslücken" und "fehlende Kontrollen bei Hartz IV" gibt. EU-Bürger können gleichzeitig Sozialleistungen in Deutschland und in ihrem Herkunftsland beziehen.

Welche Position nehmen Sie und die CDU hierzu ein und wie würden Sie ähnliches vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kalbitzer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kalbitzer,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema "Mißbrauch von ALG II".

Es steht außer Frage, daß angesichts des offenkundigen Mißbrauches von Hartz IV-Leistungen Bundesminister Wolfgang Clement sofort die Staatsanwaltschaft einschalten und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten muß. Darüber hinaus sollte er umgehend eine Sondergruppe einsetzen, welche die offenbar massenhaft bestehenden Mißbrauchsmöglichkeiten beseitigt, damit nicht weiterhin millionenfach Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen werden.

Diese Bundesregierung ist erkennbar nicht in der Lage, die im eigenen Hause erarbeiteten Gesetze auch ordentlich auszuführen. Hierdurch entsteht großer Schaden für den deutschen Steuerzahler, und es ist eine Verhöhnung der vielen ehrlichen Hilfebedürftigen. Wenn unter Rot-Grün die Hartz IV-Kosten explodieren und allein in diesem Jahr zehn Milliarden Euro über den eigenen Planzahlen liegen, muß die Bundesregierung unverzüglich das geltende Recht durchsetzen, damit nicht die Ehrlichen die Dummen sind.

Es war, wie man jetzt wieder sieht, ein folgenreicher Fehler von Rot-Grün, mit Hartz IV die Betreuung der Sozialhilfeempfänger auf die Bundesagentur zu übertragen und dadurch ein neue Bürokratieebene zu schaffen. Die Bundesagentur für Arbeit ist mit der Aufgabe, Hartz IV zu administrieren, überfordert.

Bislang gibt es keine nennenswerte Betreuungs- und Vermittlungstätigkeit, sondern nur die Auszahlung von Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB