Frage an Andreas Schmidt von Michael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe eine Verfassungsrechtliche Frage an Sie, weil ich mich mit dem deutschen Recht befasse. Im Artikel 146 GG ist festgelegt, dass nach der Vollendung Einheit und Freiheit Deutschlands eine neue Verfassung für das ganze gesamte deutsche Volk in Kraft treten soll. Ich möchte fragen, ob dieses Artikel zuweilen eine Anwendung findet und ob in der nahen Zukunft eine solche neue Verfassung möglich oder geplant ist oder ob dieser Artikel schon praktisch ,, tot " ist. Vielen Dank für die Antwort.
Sehr geehrter Herr Zvara,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Dezember 2007 zum Artikel 146 Grundgesetz.
Anders als Sie formulieren, fordert Artikel 146 Grundgesetz in seiner heutigen Fassung nicht, dass nach der Vollendung Einheit und Freiheit Deutschlands eine neue Verfassung für das ganze gesamte deutsche Volk in Kraft treten soll. Er stellt in seiner neuen Fassung vielmehr unmißverständlich klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist: "Artikel 146 Grundgesetz. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Weitere Einzelheiten zu dieser Norm sind in jedem Kommentar zum Grundgesetz nachzulesen. Ob und gegebenenfalls wie Artikel 146 Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung angewendet werden wird, bleibt abzuwarten. Ich halte dies für eher unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB