Frage an Andreas Schmidt von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
da insbesondere die CDU die sog. Leistungsgesellschaft propagiert, sollten sich auch die Abgeordneten zu einer leistungsbezogenen Bezahlung ihrer Tätigkeit entschließen, so wie sie in vielen Branchen schon üblich ist.
Was halten Sie davon, in diese Diäten-Berechnung z.B. folgende Faktoren einfließen zu lassen?
1. Arbeitslosenrate
2. Inflationsrate
3. Änderung des BIP
4. Abgaben-Belastung des Bürgers (Brutto / Netto)
5. Einkommenszuwachs der Arbeitnehmer im Vergleich zu Unternehmensgewinnen
6. - ggf. weitere -
Hier werden nachweisbare Erfolgsfaktoren zur Ermittlung der Diäten herangezogen. Dies ist sicherlich besser als sich permanent dem Vorwurf auszusetzen, in Selbstbedienungsmentalität die Diäten erhöht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Boßeck
Sehr geehrter Herr Boßeck,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Dezember dieses Jahres zum Thema "Abgeordnetenentschädigung".
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Diese Entschädigung soll die Entschließungsfreiheit des Abgeordneten gegenüber der öffentlichen Gewalt und einflußreichen gesellschaftlichen Kräften sichern (Sachs/Magiera "Grundgesetz" Art.48 Rn.17 mwN).
Ich halte die Abgeordnetenentschädigung in ihrer jetzigen Form für richtig, weil sie ermöglicht, daß jeder Abgeordnete unabhängig und nur seinem Gewissen verpflichtet entscheiden kann - so wie es das Grundgesetz vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB