Frage an Andreas Schmidt von Sven Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
endlich wurde die ersten Schritte zur mehr als überfälligen Reform der Rente getan.
Die "Bürger und Bürgerinnen" wie wir von ihnen genannt werden, hatten schon zu Herrn Blüms Zeiten erkannt, dass das Rentensystem nicht haltbar ist. Aber warum gibt es immer noch previligierte Bevölkerungsgruppen (Beamte, Abgeordnete, Selbständige etc.), die von dieser gigantischen Geldvernichtung ausgenommen sind?
Dürfte ich meine Beiträge privat einsetzen ginge es mir im Alter sehr gut. So aber werde ich gezwungen für "Andere" zu bluten und am Ende ohne ausreichendes Einkommen dastehen.
Warum ist es unmöglich, die antiquierten Sozialsysteme auf eine Finanzierung aus Steuern umzustellen? Dann wären die Sozialleistungen zum ersten Mal wirklich eine solidarische Leistung aller Deutschen.
Ein weiteres Ärgernis ist für mich die Tatsache, dass sowohl Beamte als auch die Abgeordneten, die für die Gesetze zuständig sind, von den Folgen ihrer Entscheidungen nicht betroffen sind. Ähnliches gilt auch im Gesundheitswesen, wo es einfach ist, Kürzungen für gesetzlich versicherte zu beschließen, wenn man selbst privat versichert ist.
Ich würde morgen die Partei wählen, die alle staatlichen Leistungen ausschließlich aus Steuermitteln finanziert und ehrlich genug ist, diese Leistungen auf das Existenzminimum zu beschränken.
Hierdurch würden 2 Ziele erreicht. Erstens beteiligten sich endlich alle Bundesbürger an den Sozialkosten und zweitens würde das Prinzip der Leistungsfähigkeit erstmalig angewandt.
Sehr geehrter Herr Zirkenbach,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember dieses Jahres.
Die Altersicherung in Deutschland ruht derzeit auf drei Säulen: Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Vorsorge. Ich halte die von Ihnen vorgeschlagene radikale Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine rein steuerfinanzierte Grundsicherung weder für rechtlich durchführbar noch für wünschenswert.
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Form der Alterssicherung. Die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung und die langfristig sinkende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten führen dazu, daß zunehmend weniger Arbeitende einer wachsenden Zahl an Rentnerinnen und Rentnern gegenüberstehen. Der Generationenvertrag muß deshalb auf eine stabile Basis gestellt werden, die den jungen Menschen eine sichere Lebensplanung ermöglicht und Älteren ein hohes Maß an Verläßlichkeit bietet. Dazu gehört für mich zwingend, daß die gesetzliche Rentenversicherung auch künftig einen spürbaren Bezug zur Beitragsleistung aufweisen muß.
Die Abgeordnetenentschädigung und Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewußt. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt gesellschaftliche und politische Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung. Eine unabhängige Kommission kam bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, daß eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.
Solidarität und soziale Sicherheit kommen nicht in erster Linie vom Staat sondern von den Menschen. Meine Fraktion ist deshalb einer sozialen Politik verpflichtet, die die Lebenschancen der Menschen verbessert. Eine nur auf finanzieller Zuwendung beruhende Vorstellung von Sicherheit und Solidarität lehnen wir ab. Nur eine Kombination aus bürgerlichem Engagement, Eigenverantwortung und Staat kann die Sicherheit schaffen, welche die Menschen brauchen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Altersicherung in Deutschland hierfür auch in Zukunft steht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB