Frage an Andreas Schmidt von Klaus W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
danke für Ihre diplomatische, aber dem Sinn meiner Frage nicht gerechten Antwort. Die Geldbeschaffung für das Gesundheitssystem wird verstanden. Aber es kann eben nicht so weit gehen, daß in der tat eine Besteuerung des Vermögens dabei herauskommt und die MdB d e r M e i n u n g sind, das wäre verfassungskonform. Herr Gysi odr Fischer ? hat mal angeregt, daß über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus Beiträge entsprechend des Einkommens erhoben werden - aber niemand hat den gedanken aufgenommen. Nur im geschilderten konkreten Fall wird kassiert. Ich glaube, daß an diese Fälle gar nicht gedacht wurde, weil mein Problem sicher sehr selten ist, da die meisten Versorgungslöhne von den Arbgeitgebern hochgradig finanziert werden. Für so ein Versäumnis hätte ich Verständnis, wenn daraus die Korrektur als Schlußfolgerung erfolgen würde. Auch MdB können ja mal Fehler machen. Wenn aber keine Neubewertung für die entstandene Situation erfolgt,bleibt wohl wirklich nur der Weg der verfassungsmäßigen Überprüfung.
Wollen Sie das bei so einer klaren Lage ?
Ich darf nochmals um Ihre Antwort ( mit fakten, nicht Meinungen )bitten, da Sie nun einmal der Zuständige sind - danach verpreche ich , Sie nicht mehr weiter zu beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
ich habe Ihnen meine Position bereits mit meiner Antwort vom 26. November 2007 ausführlich dargestellt.
Daran wird sich auch durch erneute Nachfragen nichts ändern. Im übrigen sind Maßstab meines Handelns als Abgeordneter die Artikel des Grundgesetzes und nicht mutmaßliche Äußerungen eines Herrn Fischer oder Gysi.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB