Frage an Andreas Schmidt von Klaus W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
danke für Ihre Antwort vom 14.11.2007, die nichtssagend ausfiel, weil ich falsch gefragt habe. Also frage ich nun direkter : Wie kann einer Gesetzesvorlage zugestimmt werden, die entgegen der Verfassung im Falle von rein privat arrangiertem "Versorgungslohn" als Altersversorgung eine Vermögensbesteuerung festlegt und das noch ohne Bestandsschutz. D.h. wäre das Geld als Festgeld angelegt worden, wäre nur die Besteuerung der Zinsen gegeben.
Wieso kann so ein Unterschied entstehen - der ja die Aufhebung der Besteuerungsgrenzen für Krankenkassen und Pflegeversicherung bedeudet?
Ist den beschließenden ,in der Regel wenigen Abgeordneten bei solchen Debatten, die wirkliche Tragweite der Ungerechtigkeit / Unverhältnismäßigkeit bewußt ?
Ist Ihnen das als Vorsitzender des Rechtsausschusses bewußt ?
Es kann doch nicht Sinn des Sparens sein, daß man nach Jahren der Geldanlage völlig unspekulativen Charakters Viel Geld einbüßt !
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre erneute Frage zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz).
Die CDU/CSU-Fraktion im 15. Deutschen Bundestag hat im Sommer 2003 mit der damaligen Regierungskoalition einen Kompromiß zum GKV-Modernisierungsgesetz vereinbart. Das wichtigste Ziel dieser parteiübergreifend getroffenen Reform war es, einen Beitrag zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Senkung der Lohnnebenkosten zu leisten - beispielsweise durch die Erhöhung der Transparenz bei Abrechnungen, Angeboten sowie Leistungen, die Erweiterung der Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten, die Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit oder die Verminderung des bürokratischen Aufwands.
Ich halte diesen beim GKV-Modernisierungsgesetz gefundenen Kompromiß für verfassungsgemäß. Meine Fraktion hat damals sehr deutlich gemacht, daß die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren an einer zunehmenden Errosion der Einnahmenbasis litt (BT-Drs.15/1600 Seite 9). Um weiterhin einen hohen Standard an Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten und eine "Rationierung" von Gesundheitsleistungen zu vermeiden, waren die durch das GKV-Modernisierungsgesetz getroffenen Belastungen aus meiner Sicht unumgänglich. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde letztlich gewährleistet, daß der Sicherungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen durch diese auch weiterhin erfüllt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB