Frage an Andreas Schmidt von Klaus W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
seit 1997 habe ich rein privates Geld in ein "Versorgungslohn"-modell eingezahlt. Immer habe ich den vollen Beitrag zur Sozialversicherung bezahlt.Trotzdem muß ich nun 10 Jahre lang lt. Art.Nr.1 Nr.143 GMG vom 14.11.2003 monatlich 1/120 des Auszahlungsbetrages versteuern. Hätte ich das Geld zur Sparkasse gebracht, wären nur für die Zinsen Beiträge zu entrichten. Ich wurde informiert, daß unter 1BvR 1924/07 eine Verfassungsbeschwerde läuft .
Frage: Ist es notwendig, zusätzlich privat gegen den sagen wir mal völlig unbegründeten, aber gesetzlich auferlegten Diebstahl von Privatvermögen zu klagen?
Zur Erklärung : Die erhaltenen Zinsen sind sehr viel weniger, als das nun 10 Jahre zu zahlende Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. November 2007, in der Sie mir Ihre persönliche Situation schildern.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich Ihnen in meiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses über www.abgeordnetenwatch.de keinen Rechtsrat erteilen darf. Zur Klärung der Frage, ob in Ihrem Fall eine Klage sinnvoll wäre oder nicht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB