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Frage von Uwe H. •

Frage an Andreas Schmidt von Uwe H. bezüglich Recht

Die bisherige Bundesregierung brachte ein Antidiskriminierungsgesetz ein, das - über die EU-Vorgabe hinausgehend - auch Menschen mit Behinderungen einschloss. Der Bundesrat lehnte allerdings dieses Gesetz ab.

Unterstützen Sie die "Wiederauflage" dieses Gesetzes in der neuen Legislaturperiode?

Falls nicht, welches wären dann Ihre Gründe hierzu?

Mit freundlichem Gruß

Uwe Heineker

Mülheim an der Ruhr

http://www.behindertenberatung.heineker.de

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heineker,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage zum Antidiskriminierungsgesetz vom 15. August dieses Jahres.

Ich werde die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode unterstützen - allerdings nicht in der Form einer "Wiederauflage" des von der jetzigen Bundesregierung eingebrachten Entwurfes.

Dazu lassen Sie mich bitte folgendes feststellen:

• Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität dürfen in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben.

• Die Diskriminierung eines Menschen wegen seiner äußeren Merkmale oder seiner Veranlagung ist schlicht und ergreifend abzulehnen. Dies ergibt sich aus dem christlichen Menschenbild, welches von der Unverletzbarkeit der Würde eines jeden Einzelnen ausgeht.

• Daraus leitet sich selbstverständlich ab, daß sich eine Gesellschaft Regeln gibt, die deutlich machen, daß Diskriminierung gegen die Würde eines jeden Menschen geht und geahndet werden muß.

Der Grund für die Ablehnung des von Rot-Grün eingebrachten Gesetzesentwurfes durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch durch den Bundesrat hat nichts mit diesen selbstverständlichen und unverrückbaren Grundsätzen zu tun, sondern ist auf gänzlich anderem Gebiet zu finden:

Das Antidiskriminierungsgesetz in der vorgelegten Form ist bürokratisch, kompliziert und schießt weit übers Ziel hinaus. Es ein Bevormundungsgesetz, das massiv in die Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit der Bürger eingreift. Die Freiheit und Verantwortungspflicht des Einzelnen wird immer weiter eingeschränkt. Bei über 5,2 Millionen Arbeitslosen ist der Gesetzentwurf von Rot/Grün ein völlig falsches Signal. Statt die Deregulierung des Arbeitsmarktes voranzutreiben, überschüttet man die Arbeitswelt mit neuen Regelungen. Die Folge ist eine beschäftigungspolitische Lähmung des Arbeitsmarktes. Das Antidiskriminierungsgesetz ist lediglich ein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte und Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB