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Frage von Norbert T. •

Frage an Andreas Schmidt von Norbert T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

- wie stehen Sie zur diskutierten Onlineüberwachung von PC-Systemen?
- halten Sie eine Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit im Umgang mit Daten für gerechtfertigt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tuschen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Juli diesen Jahres zum Thema Onlinedurchsuchung.

Bei den jetzt diskutierten Online-Durchsuchungen handelt es sich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle und schwerkriminelle Terroristen. Niemand denkt an eine "Schleppnetzfahndung" im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung nur auf richterliche Anordnung erfolgen können.

Auch heute ist es unter Einhaltung der verfassungsrechtlich gebotenen Voraussetzungen bereits möglich, eine Wohnung zu durchsuchen, etwaige dort aufgefundene Computer sicherzustellen und deren Festplatten später auslesen zu lassen. Selbstverständlich werden auch die Voraussetzungen für eine zukünftige Online-Durchsuchung verfassungsgemäß ausgestaltet werden.

Ich hielte es daher – insbesondere vor dem Hintergrund der Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus – für verantwortungslos, wenn jetzt die Ängste in der Bevölkerung vor einer flächendeckenden Ausforschung ihrer Computer geschürt würden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB