Frage an Andreas Schmidt von Helfried D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.02.07 und dafür, daß Sie sich mit der Frage des Wegfalls des Fremdrentengesetzes (FRG) für DDR- Flüchtlinge beschäftigen.
Die wie Sie schreiben, „wichtige Arbeit der BfA“ heißt im konkreten, hier diskutierten Fall folgendes: Die BfA hat maßgeblich an der Formulierung eines Gesetzestextes mitgewirkt, dessen Wirkung von den Abgeordneten des Bundestages nicht erkannt und nicht gewollt war.
Ob dies von der BfA beabsichtigt war, sei dahingestellt, sie benutzt jetzt aber diese gesetzgeberische Panne, um Kosten zu sparen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht nicht um Vergünstigungen, es geht darum, denen, die sich vor Grenzöffnung jeder auf individuellem Weg die Freiheit erkämpft haben, diejenige Rente zu gewähren, die ihnen bereits nach Bundesrecht zustand und die in etwa gleicher Höhe größtenteils auch Bewohnern des Beitrittsgebietes heute nach übergeleitetem DDR- Recht zusteht.
Der hier zur Verfügung stehende Platz reicht nicht aus, um aufzuzählen, welche verfassungsrechtlichen, rechtspolitischen und sozialrechtlichen Grundsätze hier alles verletzt werden, aber Ihnen ist als Jurist die Fragwürdigkeit des Vorgangs zweifellos ohnehin klar.
Sie empfehlen trotzdem den Rechtsweg. Sie liegen damit genau auf der Linie, die der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Papier im Interview mit der „Welt am Sonntag“ vom 18.02.07 kritisiert, nämlich, daß die Politik zunehmend wartet, welche Auflagen ihr vom Bundesverfassungsgericht erteilt werden.
Solange die DDR bestand, hat die CDU wie keine andere Partei am Ziel eines geeinten Deutschlands festgehalten und sich für die Belange der DDR- Flüchtlinge eingesetzt.
Meinen Sie nicht, daß es der Kontinuität der CDU- Politik entspricht, besonders in diesem Fall aktiv zu agieren, wie es Herr Papier gerade anmahnt, als nur zu reagieren, falls vom Bundesverfassungsgericht Auflagen erteilt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Helfried Dietrich
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema vom 19. Februar 2007.
Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Eberhard Sonntag am 16. Februar 2007 ausgeführt habe, halte ich die durch den damaligen Gesetzgeber vorgenommene Rentenüberleitung - auch in den von Ihnen beschriebenen Konsequenzen – für eine verfassungsmäßge Vorgehensweise in der außergewöhnlichen Situation der Wiedervereinigung.
Im übrigen möchte ich Sie zu dieser Frage auf meine bisherigen Antworten bei abgeordnetenwatch.de verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB