Frage an Andreas Schmidt von Helfried D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
der Frage von Herrn Holdefleiss vom 04.01.07 sind Sie mit formalen Mitteln ausgewichen, ohne auf deren Inhalt einzugehen.
Selbstverständlich kann nach Grenzöffnung und Wiedervereinigung das FRG bei einem gewöhnlichen Wohnungswechsel nicht mehr gelten. In der Bundestagsdebatte vom 21.06.1991 zum RÜG wurde unzweifelhaft allein die Überleitung von DDR- Recht in Bundesrecht diskutiert und beschlossen. Der an diesem Tage beschlossene § 256a SGB VI wird aber auch auf Übersiedler angewandt, die bereits Bundesbürger waren und folglich nicht den Überleitungsgesetzen für das Beitrittsgebiet unterfallen und für die weiter das Fremdrentenrecht gelten sollte.
Die Folge davon ist, daß für Übersiedler weder das für sie geschaffe und mit dem RRG 1992 vom 18.12.1989 gerade erst bekräftigte Recht, noch das übergeleitete Recht, das für die am 30.06.1990 in der DDR tätigen Personen gilt, angewandt wird.
Aus Gründen, die in ihrem oppositionellen Verhalten gegenüber der DDR liegen, wird der Rentenanspruch von Übersiedlern bei Nichtanwendung des FRG gemindert auf ein Niveau weit unterhalb dessen, was höchstrichterlich den Stasimitarbeitern als Mindestanspruch zugebilligt wird, weil sonst deren Rente, Zitat BverfG: „nicht mehr mit dem Wert der in den unterschiedlichsten Berufen und Positionen verrichteten Arbeit in Zusammenhang gebracht werden kann, es sei denn, man hielte die Angehörigen dieses Sonderversorgungssystems oder die hauptberuflichen Mitarbeiter des MfS/AfNS durchweg für deutlich unterdurchschnittlich qualifiziert”.
Das Problem hat also einen rechtlichen und einen Gerechtigkeitsaspekt.
Wenn Sie als Vorsitzender des Rechtsausschusses nicht tätig werden können, wer hindert Sie daran, als Abgeordneter mit Ihrer Fraktion dafür zu sorgen, daß diesem unwürdigen Treiben, mit dem der Wille des Bundestages zwar nicht im Wortlaut, aber in seiner Absicht mißachtet wird, ein Ende gemacht wird?
Mit freundlichen Grüße
Helfried Dietrich
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich weiche Fragen nicht aus, möchte aber gleichzeitig auch keine Hoffnungen auf Lösungen durch die Politik erwecken, welche dann nicht erfüllt werden können. Dies´machte einen Hinweis auf die Möglichkeiten und Grenzen meiner Tätigkeit sinnvoll. Ich halte die wichtige Arbeit der BfA auch nicht für Zitat: "unwürdiges Treiben", dem durch meine Fraktion "ein Ende" gemacht werden müsste. Als Rechtsanwalt ist mir zudem durchaus bekannt, daß das Beschreiten des Rechtsweges eine langwierige und im Einzelfall auch kostenintensive Angelegenheit sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB