Frage an Andreas Schmidt von Lothar G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich bin wie Herr Holdefleiß betroffen von dem Rentenproblem und habe mich deshalb über Ihre Antwort informiert. Sie empfehlen den Rechtsweg. Ich will Ihnen als Abgeordneter und damit Volksvertreter sagen, was das bedeutet:
Normalerweise liest man Zwischeninformationen der Rentenversicherung nicht, es ist zu schwer verständlich, und was soll sich geändert haben, Rentenanwartschaften sind als Eigentum geschützt.
Nehmen wir an, Sie werden im Alter von 60 Jahren von einem Freund darüber informiert, dass man Ihre Anwartschaften gelöscht hat. Das werden Sie erst einmal nicht glauben, dann nachfragen bei der BfA, dann andere Stellen fragen, z.B. das Sozialministerium. Von allen erhalten Sie identische, aber unbefriedigende und nachweisbar falsche Antworten. Wenn Sie konsequent sind, dann werden Sie nach einem Jahr wissen, das gehört vor Gericht. Dazu brauchen Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid, den Sie nicht haben, weil es keine Aufhebungsbescheide gab. Sie fordern also von der BfA einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Das dauert, wenn man viel Druck macht, etwa 8 Monate. In einem Tag haben Sie den Widerspruch dagegen formuliert. Die Widerspruchsstelle wird Ihnen, Glück und Druck vorausgesetzt, nach einem weiteren halben Jahr sagen, dass Ihr Widerspruch abgewiesen wird. Dann rufen Sie das Sozialgericht an, das verhandelt nach 1, 2 oder 3 Jahren und bittet zwischendurch noch nicht mal um Geduld. Wie es weitergeht kann ich schlecht sagen, es liegen zu wenig Erfahrungen der nächsten Ebene vor. Aber man muss damit rechnen, dass das LSG die Klage zurückweist und die Revision verweigert. Dann müssen Sie die Revision erkämpfen. Damit können Sie dann vor das BSG, dessen heutige Spruchpraxis Hoffnung gibt: Zäsur zwischen RÜG und FRG ist der 18.05.1990 (der Tag des Staatsvertrags), nichts anderes. Wie alt ist der Rentner dann?
Und das alles tausende Mal? Gibt es da nicht einen besseren Weg?
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gebauer
Sehr geehrter Herr Gebauer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Januar dieses Jahres.
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Eberhard Sonntag vom 5. Januar 2007 ausgeführt habe, sehe ich bezüglich des RÜG derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Ich verstehe ihren Unmut über den manches Mal langwierigen Rechtsweg in Deutschland. Auch ich würde eine schnellere Verfahrensbearbeitung durch die Gerichte begrüßen. Ich sehe aber keine Alternative, da die Möglichkeit der Rechtswegbeschreitung für jeden Bürger sicherstellt, daß die von Politik und Verwaltung getroffenen Entscheidungen einer weiteren von Exekutive und Legeslative unabhängigen, Prüfung durch die Judikative unterliegen.
Seitens der Koalitionsfraktionen werden derzeit Vorschläge für eine Große Justizreform beraten, welche beispielsweise durch die Vereinheitlichung der öffentlichen Gerichtsbarkeit und die Zusammenlegung der Verfahrensordnungen eine nachhaltige Effizienzsteigerung der Justiz erreicht werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB