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Frage von Eberhard S. •

Frage an Andreas Schmidt von Eberhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich stamme aus Zwickau, bin anerkannter DDR-Flüchling (C-Ausweis) und lebe mit Familie (2 Kinder) in Ba-Wü. Noch heute, mit über 62 Jahren bin ich bei 40 Arbeitsstunden/Woche voll beschäftigt! Wir haben uns 1986 dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung (GG der BRD) unterstellt. Das jedoch nicht deshalb, weil wir hier Rente "abgreifen" wolten, sondern weil wir als Deutsche unser Leben in Freiheit und ohne politsche Indoktination selbst gestalten wollen. Mit meiner Eingliederung in der BRD habe ich schriftlich verbriefte FRG-Anwartschaften erhalten, die unstreitig durch den Artikel 14 GG geschützt sind. Unter dieser Maßgabe hätte ich als Ingenieur den gleichen Rentenanspruch, wie jeder wiedervereinigte DDR-Ingenieur. Nun bin ich auf das tiefste erschüttert, weil die RV Bund offensichtlich mit Unterstützung des BMAS mich rechtswidrig in die DDR zurück katapultiert und mir die schriftlich zugesagte Renten- Rangstelle innerhalb der Gemeinschaft wegnimmt. Sie hat mir nachträglich das RÜG übergestülpt, obgleich ich schon lange vor dem Fall der Mauer im GG lebe. Hinzu kommt, da ich das erst jetzt erfahre!!! Als Flüchtling kann ich RÜG-Krtiterien nicht erfüllen. Sie wurden ja für das Beitrittsgebiet gemacht. Das bedeutet ich eine Rentenkürzung von 50%. Die sich hierzu einstellende Rechtspraxis ist rechtsstaatlichswidrig, weil sie nicht dem Auftrag des Gestzgebers entspricht. Ich werde zwar mein Lebensende auch mit einer massiven Rentenkürzung erleben, mein Vertrauen in den Rechtsstaat indes ist durch diese Fakten tief erschüttert.
Ich frage Sie als Volljuristen:
1. Werden Sie dazu beitragen, den politischen Flurschaden und die beginnende Erosion das Rechtsstaates zu beseitigen?
2. Würden Sie ein Gesetzesvorhaben zur Qualitätskontrolle der 3. Gewalt unterstützen?
3. Würden Sie eine Normenkontrolle zur Praxis der RV-Bund unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eberhard Sonntag

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sonntag,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Rentenüberleitungsgesetz.

Zunächst muß ich Sie um Verständnis dafür bitten, daß ich Ihnen in Ihrer konkreten rentenrechtlichen Angelegenheit Auskunft oder Unterstützung geben kann und darf, da ich nicht zur Rechtsberatung befugt bin. Als Abgeordneter teile Ihnen aber gerne meine Meinung Rentenüberleitungsgesetz mit.

Im Zuge der 1990 glücklicherweise erfolgten Wiedervereinigung wurde es für den damaligen Gesetzgeber notwendig, möglichst schnell ein einheitliches lohn- und beitragsbezogenes Rentenrecht im gesamten Bundesgebiet zu schaffen. Dies´ wurde mit dem im Jahre 1991 geschaffenen Rentenüberleitungsgesetz gewährleistet. Es stellt damit aus meiner Sicht die verfassungsgemäße Antwort des Gesetzgebers auf eine außergewöhnliche politische Situation dar.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Mai 2005 vier Verfassungsbeschwerden abgewiesen, die gegen die Überleitung der am 31. Dezember 1991 nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik gewährten Sozialversicherungsrenten (so genannte Bestandsrenten) in die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) geführt worden waren. Bezüglich der von den Beschwerdeführern gerügten Verfassungsverstöße hat das Gericht ausgeführt, daß die durch den damaligen Gesetzgeber bei der Rentenüberleitung gefundene Lösung für verfassungsgemäß halte, da eine Regelung getroffen worden sei, die die Bestandsrenten im Rahmen des Systemwechsels in behutsamer Weise an das neue Recht heranführe. Bezüglich des von Ihnen angeführten Grundrechts auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz hat in seiner Entscheidung etwa festgestellt, daß der Gesetzgeber zumindest Bestandsrentnern insoweit nichts genommen haben kann, da er für Bestandsrentner die Rentenformel der Deutschen Demokratischen Republik fortgeführt hat. Ich sehe daher derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB