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Frage von Dr.Dr.Ulrich N. •

Frage an Andreas Schmidt von Dr.Dr.Ulrich N. bezüglich Gesundheit

Betr.: Ihre Anwort vom 12.12.2006

Es mag sein, dass Schokolade zum täglichen Bedarf der 600 Bundestagsabgeordneten gehört, sicher gilt dies nicht aber für die mindestens sechs Millionen Diabetiker in Deutschland! Während in fast allen großen EU-Staaten sinnvollerweise ein reduzierter MwSt-Satz (bis zu 0 %) gilt, wird in Deutschland zu Lasten der Kranken (hier exemplarisch der Diabetiker) gespart.
Es geht hier nicht um Ausnahmen, sondern eine grundsätzliche falsche Politikausrichtung.
Ihre Antwort lässt im übrigen keine klare Stellungnahme bezgl. der Sinnhaftigkeit unterschiedlicher Steuersätze für lebensnotwendige Medikamente und reiner Genussmittel erkennen und bitte nochmals um eine konkrete Antwort.
Weniger Schokolade bedeutet auch weniger Diabetes.
Vielleicht sollten Politiker vor einer Gesundheitsreform mal einen Arzt oder Apotheker fragen.

Mit nachdenklichen Grüßen
Dr.Dr.med.UIrich Nover

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Nover,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage bezüglich der Besteuerung von Schokolade vom 25. Dezember 2006.

Wie bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 9. Dezember 2006 kurz dargestellt, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu entschieden, für die Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfes, also beispielsweise Lebensmittel wie Schokolade, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent beizubehalten, um die unumgängliche Erhöhung der Mehrwertsteuererhöhung möglichst sozialverträglich zu gestalten.

Es liegt auf der Hand, das bestimmte Lebensmittel im Übermaß ungesund oder für einzelne Bürger auch generell schädlich sein können. Deshalb nun aber mit hohem bürokratischen Aufwand einen zusätzlichen differenzierten Ausnahmenkatalog bei Lebensmitteln zu schaffen, der dann etwa reine Schokolade zwar höher besteuerte, aber Schokomüsli eventuell schon wieder ausschließen müsste, halte ich gerade auch vor dem Hintergrund der angestrebten und vom Bürger geforderten Rechtsvereinfachung für nicht sinnvoll.

Bezüglich meiner Haltung zur Besteuerung von Insulin verweise ich Sie auf meine Antworten des vergangenen Jahres.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB