Frage an Andreas Schmidt von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ich habe auf der Homepage beim CDU-Ortsverband Essen eine Aussage dieses Verbandes gefunden, in der folgendes bezüglich der ehemaligen deutschen Gebiete behauptet wird:
"Trotz der vertraglichen Anerkennung der seit dem Ende des Zweiten
Weltkrieges entstandenen territorialen Lage durch das vereinte Deutschland, gibt es die Auffassung von der Unhaltbarkeit dieser Anerkennung unter völkerrechtlichen Aspekten. Allerdings wird diese Auffassung weder in der deutschen Öffentlichkeit breit diskutiert noch von Regierungsseite unterstützt."
Hier der Link:
http://www.omv-essen.de/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=24&Itemid=38
Wie ist Ihre Meinung zu Rechtslage der Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie?
Meinen Sie, dass diese Staats- und Völkerrechtlich zu Deutschland zugehörig bleiben?
Ich bedanke mich für Ihre Antworten.
Sebastian Scholz