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Frage von Hans-J. B. •

Frage an Andreas Schmidt von Hans-J. B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schmidt,
meine Frage an Sie, da ich glaube, dass (wenn überhaupt) eine entsprechende Anregung wohl vom Rechtsausschuss kommen müsste.Die Frage betrifft die Pfändungsfreigrenzen.

Durch das Konjunkturpaket II wird der Grundfreibetrag zur Est. rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 Euro erhöht. Dies müsste zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2009 führen,da diese Erhöhung an den GFB gekoppelt ist.Die Erhöhung läge bei rund 2,2 % und liegt damit deutlich unter der Preissteigerung der letzten vier Jahre und sogar unter der Steigerung der Alg II-Regelsätze (Hartz 4) im entsprechenden Zeitraum. Nun wird gegen die Anpassung zum 01.07.2009 eingewandt, dass das steuerfreie Existenzminimum nur rückwirkend erhöht worden sei und dies erst zum 01.07.2011 berücksichtigt werden könnte. Ausgerechnet Schuldner/innen und in Insolvenz befindliche von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums abzukoppeln wäre jedoch zutiefst ungerecht und würde dem Sinn der gesetzlichen Regelung zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und der wirschaftspolitischen Intention der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums nicht gerecht.
Ohne Anhebung fließt ein Mehrverdienst für weitere zwei Jahre ausschließlich an Gläubiger, die eine Abtretung vorgelegt oder die eine erstrangige Pfändung veranlasst haben. Die beabsichtigte Besserstellung von Geringverdienern und dort insbesondere der Familien mit Kindern würde nicht bei diesen ankommen.Und:Selbst die weitere Anhebung des GFB z.1.1.2010 würde erst ca. 1,5 Jahre später Wirkung zeigen.
Eine entspr. schr.Aussage des BMJ liegt mir vor. Sehen Sie eine Möglichkeit,hier etwas parlam. zu ändern? Die Erhöhung des GFB erfolgte ja auch außerhalb der"eigentl.geltenden" gesetzl.Regelung, dann müsste doch diese Folge aufgrund der gegeb.Situation auch "anders", z.B. durch eine gesetzl."Sonderregelung" lösbar sein? Der politische Wille der relev.Parteien wäre natürl. notwendig....
Besten Dank.MfG H.-J.Böl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Mai dieses Jahres bezüglich einer Anpassung der Pfändungsfreigrenzen aufgrund des Konjunkturpaketes II.

Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages wird selbst nicht gesetzesinitiativ tätig.

Ich bin aber überzeugt, daß wir mit den von der Koalition im Konjunkturpaket II getroffenen Maßnahmen insgesamt eine ausgewogene Mischung gefunden haben, die uns hilft, schweren wirtschaftlichen Zeiten zu trotzen. Das Konjunkturpaket II wird von uns zudem mit weiteren beschäftigungspolitischen Maßnahmen flankiert, damit trotz der Krise möglichst wenig Menschen entlassen werden.

Gleichzeitig müssen wir aber schon jetzt für die Zukunft vorsorgen, indem wir zusätzliche Ausgaben nur planvoll einsetzen und an dem Ziel der Haushaltkonsolidierung festhalten. Dies gilt auch hinsichtlich einer Erhöhung von Pfändungsfreigrenzen. Ich leite Ihre Anregung aber gerne an unsere zuständige Arbeitsgruppe weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB