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Andreas Schmidt
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Frage von Norbert T. •

Frage an Andreas Schmidt von Norbert T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

es tut mir leid, die falsche Anrede einkopiert zu haben. Ich habe diese Fragen allen drei Kandidaten gestellt und würde mich freuen, wenn Sie diese nun bei korrekter Anrede bearbeiten könnten. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, werde ich den direkten Kontakt über den Ortsverein suchen.

Vielen Dank.

Wie Sie der Presse entnehmen können, wird zur Zeit sehr kontrovers diskutiert, ob eine Sperre von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten das geeignete Mittel ist, um diesem Straftatbestand mit angemessener Schärfe zu begegnen.

Viele Menschen bezweifeln dies und halten die vorgeschlagenen Maßnahmen für technisch mangelhaft und befürchten darüber hinaus, dass durch das geplante Verfahren für die Sperre von anderen Inhalten geeignet ist. Da das diskutierte Verfahren ohne Richtervorbehalt auskommen soll, entspricht es nach Meinung vieler Menschen nicht den geltenden rechtsstaatlichen Normen. Über 60.000 Menschen haben sich bereits einer Petition angeschlossen, die die von Frau von der Leyen initierte Maßnahme für nicht sachdienlich halten.

Da nicht klar ist, ob die unter der URL epetitionen.bundestag.de abrufbare Petition vor der nächsten Wahl zur Vorlage kommt, möchte ich IHRE GANZ PERSÖNLICHE Meinung zu diesem Thema.
Wie stehen Sie als Mensch und Abgeordneter, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, diesem Thema gegenüber?
Halten Sie es nicht für sinnvoller, die Anbieter mit den schon jetzt zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zu verfolgen?
Halten Sie eine Einschränkung des Art. 5 GG für eine verhältnismäßige Maßnahme?
Wäre es nicht sinnvoller, das Strafmaß für Kindesmißbrauch über das von Ladendiebstahl zu erhöhen?
Sind Sie der Meinung, dass noch immer von einer generellen Unschuldsvermutung gesprochen werden kann, wenn selbst das versehentliche Ansurfen einer Sperrseite ein nahezu automatisiertes Ermittlungsverfahren auslöst?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Andreas Schmidt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tuschen,

sehr gern teile ich Ihnen meinen persönlichen Standpunkt zum Thema Kinderpornographie mit: Kinderpornographie ist ein furchtbares Delikt. Kinder werden mißbraucht, und anschließend werden Bilder dieses Mißbrauchs auch noch vermarktet oder -was genauso schlimm ist- weltweit getauscht. Opfer sind dabei auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Selbstverständlich muß man diese Straftaten an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen wo möglich ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.

Das betrifft zum einen die nachhaltige Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Dies´ wird in Deutschland durch die konsequente Arbeit von Staatsanwaltschaft, Gerichten und Polizei gewährleistet. Es trifft im Übrigen nicht zu, daß das Strafmaß von Kindesmißbrauch dem von einfachem Diebstahl entsprechen würde. Es liegt wesentlich höher, nämlich bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, § 176 Strafgesetzbuch.

Zur Bekämpfung der Kinderpornographie hat die Bundesregierung unter der Federführung der Bundesfamilienministerin Dr. von der Leyen in den letzten Wochen und Monaten durch intensive Gespräche erreicht, daß die Access-Provider dazu bereit sind, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Fünf große Unternehmen haben sich inzwischen auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet.

Klar ist aber, daß wir eine gesetzliche Regelung brauchen, die alle großen Internetzugangsanbieter verpflichtet, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Da mit der Regelung gesetzgeberisches Neuland betreten wird, soll sie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten evaluiert werden.

In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, daß die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d. h. auf die Verschaffung von Kinderpornographie. Insofern bin ich fest davon überzeugt, daß dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht in der von Ihnen angesprochenen Weise tangieren wird.

Mir ist klar, daß ein Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Rechte von Kinder zu schützen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen zu handeln, denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB